expecta – Sachverständige für Immobilienbewertung

Umfangreiche Expertise mit weitreichender Anerkennung!

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Zertifizierung

Akzeptanz der Gutachten / Zertifizierung von Immobiliensachverständigen

Wir bei expecta sind Sachverständige für die Marktwertermittlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien bzw. für die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken. Die bei uns tätigen Sachverständigen weisen ein breites Spektrum an Fachwissen auf und haben sich der Immobilienbewertung von unterschiedlichen Disziplinen her, angenähert. Ob klassisch aus der Immobilienbranche oder als Bauingenieure und Architekten. Die unterschiedlichen Betrachtungsweisen erzeugen eine facettenreiche und tief gehende Expertise.

Diese wird untermauert durch Personenzertifizierungen wie z.B. die von Maximilian Helmreich. Er ist durch die DAkkS akkreditierte Zertifizierungsstelle, DIA Zert, DIA Consulting AG gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert.

Unserer Immobiliengutachten erfüllen so die Voraussetzungen des §198 BewG! Das ist bei einigen Finanzämtern inzwischen Grundvoraussetzung, falls das Immobiliengutachten vor der Behörde Bestand haben soll. So auch bei dem Finanzamt München.

 

Nachfolgend erhalten Sie klärende Hintergrundinformation zu dem Thema Zertifizierung. Aus unserer Sicht sollten hier alle maximale Transparenz bieten. Wir haben daher das Wichtigste für sie zusammen getragen.

Akzeptanz beim Finanzamt

Auftraggeber sind gut beraten, die Zertifizierung von Sachverständigen kritisch zu hinterfragen. Wesentlich ist: Der §198 Bewertungsgesetz schränkt den Kreis der vom Finanzamt anerkannten Sachverständigen stark ein. 

 

 

§198 Bewertungsgesetz (BewG) – Auszug

 

„(2) Als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts kann regelmäßig ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses im Sinne der §§ 192 ff. des Baugesetzbuchs oder von Personen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt oder zertifiziert worden sind, dienen.“

Der zentrale Schlüssel sind damit unter anderem Sachverständige für Immobilienbewertung die entweder durch eine DAkkS akkreditierte Zertifizierungsstelle, gem. DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert sind oder von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellt und vereidigt sind.

Deutsche Akkreditierungsstelle DAkkS

Die DAkkS ist die nationale Akkreditierungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Sie ist ein zentraler Baustein der Qualitätsinfrastruktur und erteilt Akkreditierungen im Bereich der Konformitätsbewertung. Die DAkkS handelt im gesetzlichen Auftrag und im Interesse des Staates, der Wirtschaft sowie zum Schutz von Gesellschaft und Umwelt. (Quelle: Webseite DAkkS)

 

Bei der DAkkS akkreditierte Zertifizierungsstellen

Bei der Suche nach „Immobilienbewertung“ listet die Deutsche Akkreditierungsbehörde DAkkS zum Stand 01.08.2023 lediglich fünf akkreditierte Stellen auf:
 

Beispiel: Zwischen Ihnen und dem Finanzamt besteht Uneinigkeit über die Höhe der Bemessungsgrundlage, gem. § 10 Absatz 1 Satz 1 ErbStG.

Einfach erklärt: Sie sind nicht damit einverstanden welchen Wert Ihr Finanzamt für die Immobilie die Sie vererbt / geschenkt bekommen haben, festgesetzt hat. Nehmen Sie ihr Recht war und lassen Sie den Wert der vererbten Immobilien selbst bestimmen. z.B. durch uns oder andere Sachverständige.

Aber bitte beachten Sie: Lassen Sie bei der Beauftragung von einem Sachverständigen Sorgfalt walten. Prüfen Sie genau ob der Sachverständige die oben genannte Voraussetzungen erfüllt. Ist dies nicht der Fall, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass das Gutachten vom Finanzamt abgelehnt wird. In einem solchen Fall ist das Wertgutachten für Sie nicht von nutzen. Sie haben dann Zeit und Geld verloren.

Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 7. Dezember 2022

Gleiche Aussagen finden Sie auch im Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder, vom 7. Dezember 2022. Wir haben den Erlass zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts als PDF hier für Sie breit gestellt.

Gerne beraten wir Sie hierzu auch persönlich.