Verkehrswertgutachten von der Steuer absetzen – So gehts!

Verkehrswertgutachten von der Steuer absetzen

Verkehrswertgutachten von der Steuer absetzen – So gehts!

Die Kosten für ein Verkehrswertgutachten zur Ermittlung des gemeinen Werts einer geerbten Immobilie können im Erbfall von der Steuer abgesetzt werden. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem wegweisenden Urteil aus dem Jahr 2013 klargestellt (Az. II R 37/12).

Das ist nicht gerade eine top aktuelle Neuigkeit, aber dennoch immer wieder erwähnenswert!

Nachfolgend beschreibe ich die Voraussetzungen, unter denen die Kosten für ein Verkehrswertgutachten steuerlich absetzbar sind, und geben Ihnen hilfreiche Tipps zur Geltendmachung der Kosten.

Voraussetzungen für die Absetzbarkeit

Um die Kosten für ein Verkehrswertgutachten von der Erbschaftsteuer absetzen zu können, müssen folgende zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Zeitnaher Zusammenhang mit dem Erbe einer Immobilie

Das Gutachten muss zeitnah nach dem Erbfall erstellt werden. Der BFH definiert „zeitnah“ als einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten nach dem Erbfall. In begründeten Ausnahmefällen kann dieser Zeitraum jedoch auch länger sein.

2. Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts

Das Gutachten muss den niedrigeren gemeinen Wert der Immobilie im Vergleich zum Verkehrswert nachweisen. Der gemeine Wert ist der Wert, den ein typischer Käufer am Stichtag (z. B. Todestag des Erblassers) für die Immobilie zahlen würde.

Tipp: Lassen Sie sich von uns Sachverständigen von expecta beraten, um sicherzustellen, dass das Gutachten den Anforderungen des BFH genügt. Klicken Sie hier um zu unserem Kontaktformular zu kommen!

Geltendmachung der Kosten

Die Kosten für das Verkehrswertgutachten können Sie in der Erbschaftsteuererklärung als Werbungskosten bei den „Sonstigen Ausgaben“ geltend machen.

Folgende Unterlagen sollten Sie Ihrer Steuererklärung beifügen:

Rechnung des Gutachters
Verkehrswertgutachten
Nachweis des Erbfalls (z. B. Erbschein)

Weitere Informationen zur Absetzbarkeit von Kosten für Verkehrswertgutachten finden Sie im Urteil des BFH vom 14.05.2013 (Az. II R 37/12) sowie in den einschlägigen Kommentaren zur Erbschaftsteuer. Den Link zum Urteil finden Sie weiter unten unter „Quelle“.

Hinweis:

Die Ausführungen in diesem Artikel dienen lediglich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bitte wenden Sie sich an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt, wenn Sie konkrete Fragen zur Absetzbarkeit von Kosten für Verkehrswertgutachten haben.


Urteil vom 19. Juni 2013, || R 20/12

Sachverständigenkosten zur Ermittlung des Grundstückswerts als Nachlassverbindlichkeit BFH II.

Leitsätze

Die Aufwendungen für die Erstellung eines Sachverständigengutachtens zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks sind als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig, wenn sie in engem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem Erwerb von Todes wegen anfallen.

Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs – offizielle Homepage
Quelle Titelbild: pixabay.com von muenocchio