Zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung
Was sind öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige? Wo ist der Unterschied zu personenzertifizierten Sachverständigen nach Din EN ISO/IEC 17024? Welche Gutachten / Zertifizierungen werden von Gerichten Finanzämtern anerkannt?
Wir bei expecta sind Sachverständige für die Marktwertermittlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie für die Wertermittlung bebauter und unbebauter Grundstücke. Unser Team verfügt über ein breites fachliches Spektrum und vereint unterschiedliche berufliche Perspektiven, etwa aus der Immobilienwirtschaft, dem Bauingenieurwesen und der Architektur. Diese interdisziplinäre Herangehensweise ermöglicht eine besonders fundierte, differenzierte und praxisnahe Bewertung.
Unsere Expertise wird durch anerkannte Personenzertifizierungen untermauert. So sind unsere Inhaber Maximilian Helmreich und Tobias Wörner durch die DAkkS-akkreditierte Zertifizierungsstelle DIAZert (DIA Consulting AG) gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Paul Pletsch ist durch die ebenfalls DAkkS-akkreditierte Zertifizierungsstelle EIPOSCERT zertifiziert.
Unsere Verkehrswertgutachten erfüllen die hohen Anforderungen des §198 BewG und eignen sich insbesondere für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts gegenüber der Finanzverwaltung. Viele Finanzämter, darunter auch das Finanzamt München, setzen hierfür eine qualifizierte Personenzertifizierung eine DAkkS akkreditierten Stelle voraus. Auch Gerichte sowie anspruchsvolle Marktteilnehmer aus der Immobilienwirtschaft vertrauen immer häufiger auf die Expertise unserer nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen.
Im Bereich der Immobilienbewertung gibt es wichtige Unterschiede zwischen den Zertifizierungen und der öffentlichen Bestellung von Sachverständigen. Aus unserer Sicht sollte hier am Markt mehr Transparenz herrschen, weshalb wir Ihnen die wichtigsten Informationen zusammengestellt haben.
Akzeptanz beim Finanzamt
Auftraggeber sind gut beraten, die Qualifikation und Zertifizierung von Sachverständigen sorgfältig zu prüfen. Insbesondere bei Gutachten für steuerliche Zwecke ist dies entscheidend, da §198 Bewertungsgesetz den Kreis der von der Finanzverwaltung anerkannten Sachverständigen deutlich einschränkt.
§198 Bewertungsgesetz (BewG) – Auszug
„(2) Als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts kann regelmäßig ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses im Sinne der §§ 192 ff. des Baugesetzbuchs oder von Personen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt oder zertifiziert worden sind, dienen.“
Der zentrale Schlüssel sind damit Sachverständige für Immobilienbewertung die entweder durch eine DAkkS akkreditierte Zertifizierungsstelle, gem. DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert sind oder von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellt und vereidigt sind.
Deutsche Akkreditierungsstelle DAkkS
Die DAkkS ist die nationale Akkreditierungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Sie ist ein zentraler Baustein der Qualitätsinfrastruktur und erteilt Akkreditierungen im Bereich der Konformitätsbewertung. Die DAkkS handelt im gesetzlichen Auftrag und im Interesse des Staates, der Wirtschaft sowie zum Schutz von Gesellschaft und Umwelt. (Quelle: Deutsche Akkreditierungsbehörde DAkkS)
Bei der DAkkS akkreditierte Zertifizierungsstellen
- DIAZert – Zertifizierungsstelle
- EIPOS CERT GmbH
- HypZert GmbH
- IQ-Zert GmbH & Co. KG
- Izert (Hochschule Anhalt)
- Sprengnetter Zertifizierung GmbH
Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 7. Dezember 2022
Gleiche Aussagen finden Sie auch im Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder, vom 7. Dezember 2022. Wir haben den Erlass zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts als PDF hier für Sie breit gestellt.
Gerne beraten wir Sie hierzu auch persönlich.
Beispiel: Zwischen Ihnen und dem Finanzamt besteht Uneinigkeit über die Höhe der Bemessungsgrundlage, gem. § 10 Absatz 1 Satz 1 ErbStG.
Wenn Sie mit dem vom Finanzamt festgesetzten Wert einer Immobilie, die Sie geerbt oder geschenkt bekommen haben, nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, eine unabhängige Bewertung durch einen geeigneten Sachverständigen vornehmen zu lassen. Beispielsweise können Sie expecta Sachverständige oder einen anderen qualifizierten Gutachter damit beauftragen.
Wichtiger Hinweis bei der Wahl des Sachverständigen:
Achten Sie bei der Auswahl eines Sachverständigen auf dessen Qualifikationen. Es ist entscheidend, dass der beauftragte Sachverständige die von den Finanzbehörden geforderten Voraussetzungen erfüllt. Andernfalls riskieren Sie, dass das erstellte Gutachten vom Finanzamt nicht anerkannt wird. In einem solchen Fall verlieren Sie wertvolle Zeit und Geld, ohne den gewünschten Nutzen aus der Bewertung zu ziehen.
Setzen Sie daher bei der Beauftragung eines Sachverständigen auf Sorgfalt und prüfen Sie dessen Zertifikate und Erfahrung gründlich.
