Immobiliengutachten von expecta

expecta – Immobilienbewertung

Personenzertifizierte Sachverständige mit weitreichender Anerkennung!

Fragen zu unserer Zertifizierung? Sprechen Sie uns an!

Personenzertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung

Was sind öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige? Wo ist der Unterschied zu personenzertifizierten Sachverständigen nach Din EN ISO/IEC 17024? Welche Gutachten / Zertifizierungen werden von Gerichten Finanzämtern anerkannt?

Wir bei expecta sind Sachverständige für die Marktwertermittlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien bzw. für die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken. Unsere Sachverständige weisen ein breites Spektrum an Fachwissen auf und haben sich der Immobilienbewertung von unterschiedlichen Disziplinen her, angenähert. Ob klassisch aus der Immobilienbranche oder als Bauingenieure und Architekten. Die unterschiedlichen Betrachtungsweisen erzeugen eine facettenreiche und tiefgehende Expertise.

Diese wird untermauert durch Personenzertifizierungen wie z.B. die von Maximilian Helmreich. Er ist durch die DAkkS akkreditierte Zertifizierungsstelle, DIA Zert, DIA Consulting AG gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert.

Unserer Immobiliengutachten erfüllen so die Voraussetzungen des §198 BewG! Das ist bei einigen Finanzämtern inzwischen Grundvoraussetzung, falls das Immobiliengutachten vor der Behörde Bestand haben soll. So auch bei dem Finanzamt München.

 

Im Bereich der Immobilienbewertung gibt es wichtige Unterschiede zwischen den Zertifizierungen und der öffentlichen Bestellung von Sachverständigen. Aus unserer Sicht sollte hier am Markt mehr Transparenz herrschen, weshalb wir Ihnen die wichtigsten Informationen zusammengestellt haben.

Akzeptanz beim Finanzamt

Auftraggeber sind gut beraten, die Zertifizierung von Sachverständigen kritisch zu hinterfragen. Wesentlich ist bei Gutachten für das Finanzamt: Der §198 Bewertungsgesetz schränkt den Kreis der vom Finanzamt anerkannten Sachverständigen stark ein. 

 

 

§198 Bewertungsgesetz (BewG) – Auszug

 

„(2) Als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts kann regelmäßig ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses im Sinne der §§ 192 ff. des Baugesetzbuchs oder von Personen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt oder zertifiziert worden sind, dienen.“

Der zentrale Schlüssel sind damit unter anderem Sachverständige für Immobilienbewertung die entweder durch eine DAkkS akkreditierte Zertifizierungsstelle, gem. DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert sind oder von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellt und vereidigt sind.

Deutsche Akkreditierungsstelle DAkkS

Die DAkkS ist die nationale Akkreditierungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Sie ist ein zentraler Baustein der Qualitätsinfrastruktur und erteilt Akkreditierungen im Bereich der Konformitätsbewertung. Die DAkkS handelt im gesetzlichen Auftrag und im Interesse des Staates, der Wirtschaft sowie zum Schutz von Gesellschaft und Umwelt. (Quelle: Webseite DAkkS)

 

Bei der DAkkS akkreditierte Zertifizierungsstellen

Bei der Suche nach „Immobilienbewertung“ listet die Deutsche Akkreditierungsbehörde DAkkS zum Stand 15.10.2024 lediglich fünf akkreditierte Stellen auf:
 

PDF-Auszug von www.dakks.de vom 15.10.2024

Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 7. Dezember 2022

Gleiche Aussagen finden Sie auch im Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder, vom 7. Dezember 2022. Wir haben den Erlass zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts als PDF hier für Sie breit gestellt.

Gerne beraten wir Sie hierzu auch persönlich.

Beispiel: Zwischen Ihnen und dem Finanzamt besteht Uneinigkeit über die Höhe der Bemessungsgrundlage, gem. § 10 Absatz 1 Satz 1 ErbStG.

Wenn Sie mit dem vom Finanzamt festgesetzten Wert einer Immobilie, die Sie geerbt oder geschenkt bekommen haben, nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, eine unabhängige Bewertung durch einen geeigneten Sachverständigen vornehmen zu lassen. Beispielsweise können Sie expecta Sachverständige oder einen anderen qualifizierten Gutachter damit beauftragen.

Wichtiger Hinweis bei der Wahl des Sachverständigen:

Achten Sie bei der Auswahl eines Sachverständigen auf dessen Qualifikationen. Es ist entscheidend, dass der beauftragte Sachverständige die von den Finanzbehörden geforderten Voraussetzungen erfüllt. Andernfalls riskieren Sie, dass das erstellte Gutachten vom Finanzamt nicht anerkannt wird. In einem solchen Fall verlieren Sie wertvolle Zeit und Geld, ohne den gewünschten Nutzen aus der Bewertung zu ziehen.

Setzen Sie daher bei der Beauftragung eines Sachverständigen auf Sorgfalt und prüfen Sie dessen Zertifikate und Erfahrung gründlich.