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	<title>expecta Immobiliensachverständige</title>
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	<description>Personenzertifizierte Sachverständige für Immobilienwertermittlung</description>
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		<title>Grundsteuer 2025 in Baden-Württemberg: Wie hoch sind die Kosten für ein Stuttgarter Einfamilienhaus wirklich?</title>
		<link>https://expecta.de/grundsteuer-2025-in-baden-wuerttemberg-wie-hoch-sind-die-kosten-fuer-ein-stuttgarter-einfamilienhaus-wirklich/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[JuliaZ]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 Apr 2026 09:46:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Beratung Grundsteuer Sachverständiger]]></category>
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		<category><![CDATA[Sachverständige Grundsteuer]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Grundsteuerreform ist seit Januar 2025 in Kraft – und für viele Eigentümer in Baden-Württemberg kam der neue Bescheid als böse Überraschung. Besonders in Stuttgart, wo die Bodenrichtwerte zu den höchsten in ganz Deutschland zählen, kann die neue Berechnung zu einer erheblichen Mehrbelastung führen. Wir zeigen anhand eines konkreten Beispiels, wie die neue Grundsteuer berechnet [...]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[


<p>Die Grundsteuerreform ist seit Januar 2025 in Kraft – und für viele Eigentümer in Baden-Württemberg kam der neue Bescheid als böse Überraschung. Besonders in Stuttgart, wo die Bodenrichtwerte zu den höchsten in ganz Deutschland zählen, kann die neue Berechnung zu einer erheblichen Mehrbelastung führen. </p>



<p>Wir zeigen anhand eines konkreten Beispiels, wie die neue Grundsteuer berechnet wird – und in welchen Fällen Eigentümer einen niedrigeren Wert nachweisen können.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity" />



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Das Rechenbeispiel: Freistehendes Einfamilienhaus in Stuttgart</strong></h2>



<p>Eine Familie besitzt ein freistehendes Einfamilienhaus im Stuttgarter Stadtkreis. Gute Wohnlage, drei Etagen (UG, EG, DG), Dachgeschoss voll ausgebaut, 182 m² Wohnfläche – ein klassisches Familienheim, wie es tausende in der Region gibt.</p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>Die entscheidenden Eckdaten für die Grundsteuer:</strong></h3>



<p><strong><em>Merkmal</em></strong> &#8211; Wert </p>



<p><strong><em>Standort</em></strong> &#8211; Stuttgart, Stadtkreis </p>



<p><strong><em>Grundstücksgröße</em></strong> &#8211; 1.263 m² </p>



<p><strong><em>Bodenrichtwert</em></strong> &#8211; 2.150 €/m² </p>



<p><strong><em>Nutzungsart der Immobilie</em></strong> &#8211; Einfamilienhaus (Wohnen) </p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>So berechnet sich die neue Grundsteuer</strong></h3>



<p>Baden-Württemberg verwendet seit 2025 das sogenannte <em>modifizierte Bodenwertmodell</em>. Weder die Wohnfläche noch das Gebäude selbst spielen eine Rolle. Es zählen ausschließlich <strong>Grundstücksfläche und Bodenrichtwert</strong>.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Grundsteuerwert:</h3>



<p>1.263 m² × 2.150 €/m² = 2.715.450 €</p>



<p><strong>Steuermessbetrag </strong>(Steuermesszahl 0,91 ‰ für Wohngrundstücke):</p>



<p>2.715.450 € × 0,91 ‰ = 2.471 €</p>



<p><strong>Jährliche Grundsteuer</strong> (Hebesatz Stuttgart: 160 %):</p>



<p>2.471 € × 160 % = 3.953,60 € pro Jahr</p>



<p>Das sind knapp <strong>330 € im Monat</strong> – allein für die Grundsteuer.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity" />



<h2 class="wp-block-heading">Das Problem: Der Bodenrichtwert bildet das Einzelgrundstück nicht immer ab</h2>



<p>Der Bodenrichtwert von 2.150 €/m² ist zwar gesetzlich zulässige Berechnungsgrundlage, aber er basiert auf einem <strong>typisierten, fiktiven Bodenrichtwertgrundstück</strong> innerhalb einer Lagezone. Er bildet nicht zwingend die konkreten Eigenschaften eines individuellen Grundstücks ab. Das ist systemimmanent und ausdrücklich in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) angelegt.</p>



<p>In der Praxis bedeutet das: Sobald ein konkretes Grundstück in relevanten Merkmalen vom Typus des Bodenrichtwertgrundstücks abweicht, kann der angesetzte Wert zu hoch sein. Wertrelevante Merkmale nach ImmoWertV sind unter anderem:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Nutzungsmöglichkeiten</strong> (zulässige Bebauung nach Bebauungsplan)</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Grundstückszuschnitt</strong> (Form, Tiefe, Vorder-/Hinterland)</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Topographie</strong> (Hanglage, Ausrichtung)</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Erschließung</strong> (Lage, Anbindung, Infrastruktur)</li>
</ul>



<p>In älteren Einfamilienhausgebieten, wie z.B. den typischen Neubaugebieten der 1960er bis 1980er Jahre, sind die Grundstücke oft großzügig geschnitten, aber baurechtlich kaum anders nutzbar als bisher. Der Bebauungsplan setzt enge Grenzen bei Grundflächenzahl, Baugrenzen und Geschossigkeit. Liegt die Abweichung der konkreten Grundstückseigenschaften vom Bodenrichtwertgrundstück deutlich über 30 %, spricht dies dafür, dass das Grundstück nicht mehr vom Typus der Richtwertzone erfasst wird – und genau hier setzt § 38 Abs. 4 LGrStG an.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Die Lösung: § 38 Abs. 4 LGrStG – der Nachweis des tatsächlichen Werts</h2>



<p>Das Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg sieht in <a href="https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-GrStGBWV3P38" target="_blank" rel="noopener">§ 38 Abs.4</a> eine wichtige Möglichkeit vor: Eigentümer können durch ein <strong>qualifiziertes Gutachten</strong> einen <strong>niedrigeren Grundsteuerwert nachweisen</strong> – vorausgesetzt, der tatsächliche Wert des Grund und Bodens weicht um <strong>mehr als 30 %</strong> vom angesetzten Grundsteuerwert ab.</p>



<p>Das Gutachten muss ImmoWertV-konform erstellt werden und die konkreten wertrelevanten Grundstücksmerkmale berücksichtigen. Je nach Einschränkungen durch Bebauungsplan, Topographie oder Zuschnitt kann dabei, etwa unter Anwendung eines residualwertorientierten Ansatzes, ein deutlich niedrigerer Bodenwert ermittelt werden als der pauschale Bodenrichtwert suggeriert.</p>



<p>Im oben gezeigten Stuttgarter Beispiel ergibt eine solche sachverständige Bewertung einen <strong>tatsächlichen Bodenwert von 653 €/m²</strong>, gegenüber dem amtlichen Bodenrichtwert von 2.150 €/m². Eine Abweichung von <strong>69,6 %</strong>!  Diese liegt also weit über der gesetzlichen Nachweisschwelle von 30 % und tatsächlich ist das Einsparpotenzial bei der Grundsteuer in solchen Fällen erheblich.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Für wen lohnt sich das besonders?</h2>



<p>Diese Vorgehensweise funktioniert besonders gut bei einer ganz bestimmten Art von Grundstücken:</p>



<p><strong>Ältere Einfamilienhausgebiete mit großen Grundstücken</strong>: die typischen Bestände aus den 1960er bis 1980er Jahren, bei denen der Bodenrichtwert der Lage die tatsächlich eingeschränkte Bebaubarkeit nicht angemessen abbildet. Gerade in Städten wie Stuttgart, wo Bodenrichtwerte durch die Decke gehen, ist die Schere zwischen pauschaler Lageeinschätzung und tatsächlicher Grundstücksrealität besonders groß.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wie hilft <a href="http://Grundsteuer-info.de" data-type="link" data-id="Grundsteuer-info.de" target="_blank" rel="noopener">unser Online-Tool</a> bei der Grundsteuer?</h2>



<p>Bevor ein Gutachten beauftragt wird, stellt sich für viele Eigentümer eine ganz praktische Frage: Lohnt sich das überhaupt für mein Grundstück?</p>



<p>Genau dafür gibt es <a href="http://grundsteuer-info.de" data-type="link" data-id="grundsteuer-info.de" target="_blank" rel="noopener">unseren Online- Rechner</a>: Sie können dort <strong>kostenlos</strong> und <strong>eigenständig </strong>prüfen, ob Ihr Grundstück grundsätzlich für den Weg über § 38 Abs. 4 LGrStG geeignet ist – ohne Beratungsgespräch, ohne Verpflichtung. Der Check gibt Ihnen eine erste Einschätzung, ob eine Abweichung von mehr als 30 % realistisch erscheint und ein Gutachten sinnvoll wäre.</p>



<p>Ergibt die Selbstprüfung ein positives Signal, können Sie im nächsten Schritt ein qualifiziertes Gutachten durch einen nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Immobiliensachverständigen beauftragen – ImmoWertV-konform und finanzamtsfest.</p>



<p>Wenn Sie ein älteres Einfamilienhaus mit großem Grundstück in Baden-Württemberg besitzen und Ihr Grundsteuerbescheid Sie überrascht hat: Prüfen Sie es selbst – kostenlos und unverbindlich.</p>



<p><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/17.0.2/72x72/1f449.png" alt="👉" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> <strong>Jetzt kostenlos selbst prüfen auf</strong><a href="http://Grundsteuer-info.de" data-type="link" data-id="Grundsteuer-info.de" target="_blank" rel="noopener"> grundsteuer-info.de</a></p>



<p>Falls Sie Fragen haben, oder sich eine ausführliche Beratung wünschen, kontaktieren Sie uns <a href="https://expecta.de/kontakt/">hier</a>! Wir helfen Ihnen gerne bei Ihrem Grundsteuer-Anliegen weiter!</p>



<p>*<em>Stand: April 2026 | Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die Bescheide Ihres Finanzamts und Ihrer Gemeinde. Dieser Artikel ersetzt keine steuerrechtliche Beratung.*</em></p>



<p></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Die 7 Schritte zu einem gelungenen Immobiliengutachten!</title>
		<link>https://expecta.de/7-schritte-fuer-ein-gelungenes-immobiliengutachten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[JuliaZ]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 13 Apr 2026 14:48:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Ablauf Immobiliengutachten]]></category>
		<category><![CDATA[Dauer eines Immobiliengutachtens]]></category>
		<category><![CDATA[Dokumente Gutachten Immobilien]]></category>
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		<category><![CDATA[Erfolgreiche Schritte zum Immobiliengutachten]]></category>
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		<category><![CDATA[Welches Gutachten brauche ich für meine Immobilien?]]></category>
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					<description><![CDATA[Ein Immobiliengutachten ist in vielen Situationen unverzichtbar: ob für die Erbschaftssteuer, den Immobilienverkauf, eine Scheidung oder die Anfechtung des Grundsteuerwertes. Doch wie läuft die Erstellung eigentlich ab und was müssen Sie als Eigentümer beachten? Diese Checkliste führt Sie durch alle sieben Schritte zum fertigen Gutachten. 1. Entscheidung über die Art des Immobiliengutachtens Nicht jedes Gutachten ist für jeden Zweck [...]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p></p>



<p>Ein Immobiliengutachten ist in vielen Situationen unverzichtbar: ob für die <strong>Erbschaftssteuer</strong>, den <strong>Immobilienverkauf</strong>, eine <strong>Scheidung</strong> oder die Anfechtung des <strong>Grundsteuerwertes</strong>. Doch wie läuft die Erstellung eigentlich ab und was müssen Sie als Eigentümer beachten? </p>



<p>Diese Checkliste führt Sie durch alle sieben Schritte zum fertigen Gutachten.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity" />



<h2 class="wp-block-heading"><strong>1. Entscheidung über die Art des Immobiliengutachtens</strong></h2>



<p>Nicht jedes Gutachten ist für jeden Zweck geeignet. Die Wahl der richtigen Gutachtenart ist entscheidend, damit Ihr Dokument später auch anerkannt wird.</p>



<figure class="wp-block-table"><table class="has-fixed-layout"><thead><tr><td>Gutachtenart</td><td>Geeignet<strong> </strong>für</td><td>Gerichtlich/behördlich anerkannt?</td></tr></thead><tbody><tr><td><strong>Kompaktgutachten</strong></td><td>Kaufpreisermittlung, private Orientierung, Verkaufsvorbereitung</td><td>Nein</td></tr><tr><td><strong>Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB</strong></td><td>Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Grundsteuer-Einspruch,&nbsp;Scheidung, gerichtliche Auseinandersetzungen</td><td>Ja</td></tr></tbody></table></figure>



<p><strong>Wichtig:</strong>&nbsp;Möchten Sie gegenüber dem Finanzamt einen niedrigeren Immobilienwert nachweisen – etwa um die Erbschaftssteuer oder den Grundsteuerwert zu reduzieren –, ist ein&nbsp;<strong>Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB</strong>&nbsp;zwingend erforderlich.&nbsp;</p>



<p>Eine ausführliche Übersicht zu den beiden Gutachten finden Sie auch <a href="https://expecta.de/privatkunden/" data-type="link" data-id="https://expecta.de/privatkunden/">hier</a>.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity" />



<h2 class="wp-block-heading"><strong>2. Unverbindliches Beratungsgespräch mit unseren Experten</strong></h2>



<p>Im&nbsp;<strong>kostenfreien Erstgespräch</strong>&nbsp;klären wir gemeinsam:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Um welche Immobilie es geht (Haus, Wohnung, Grundstück, Gewerbe)</li>



<li>Welchen Zweck das Gutachten erfüllen soll</li>



<li>Welche Gutachtenart für Ihr Anliegen die richtige ist</li>



<li>Welche Unterlagen Sie bereits haben</li>
</ul>



<p>Dieses Gespräch dient dazu, Ihr individuelles Anliegen zu verstehen und den Aufwand realistisch einzuschätzen – ganz ohne Verpflichtung.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity" />



<h2 class="wp-block-heading"><strong>3. Das Angebot für Ihr individuelles Immobiliengutachten</strong></h2>



<p>Auf Basis der im Erstgespräch gesammelten Informationen erstellen wir ein&nbsp;<strong>transparentes Angebot</strong>, das folgende Punkte enthält:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Art des Gutachtens (Kompakt- oder Verkehrswertgutachten)</li>



<li>Leistungsumfang</li>



<li>Gesamtkosten (Festpreis)</li>



<li>Voraussichtliche Bearbeitungsdauer</li>
</ul>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity" />



<h2 class="wp-block-heading"><strong>4. Der Auftrag</strong></h2>



<p>Sind Sie mit dem Angebot einverstanden, bestätigen Sie es mit Ihrer&nbsp;<strong>Unterschrift</strong>. Damit liegt ein verbindlicher Auftrag vor, und unsere Sachverständigen beginnen mit der Arbeit.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity" />



<h2 class="wp-block-heading"><strong>5. Unterlagen, die wir von Ihnen für das Immobiliengutachten benötigen</strong></h2>



<p>Die Qualität eines Gutachtens steht und fällt mit der Datengrundlage. Je nach Immobilienart werden unterschiedliche Dokumente benötigt.&nbsp;&nbsp;</p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>Basis-Unterlagen (immer erforderlich)</strong></h3>



<figure class="wp-block-table"><table class="has-fixed-layout"><thead><tr><td><strong>Dokument</strong></td><td><strong>Woher?</strong></td></tr></thead><tbody><tr><td>Grundbuchauszug (aktuell)</td><td>Grundbuchamt </td></tr><tr><td>Lageplan / Flurkarte</td><td>Katasteramt / Vermessungsamt</td></tr><tr><td>Grundrisse aller Geschosse</td><td>Bauamt oder eigene Unterlagen</td></tr><tr><td>Gebäudeansichten / Schnitte</td><td>Bauamt oder eigene Unterlagen</td></tr><tr><td>Wohnflächenberechnung</td><td>Bauunterlagen oder Architekt</td></tr><tr><td>Baubeschreibung / Baujahr</td><td>Bauamt oder Kaufvertrag</td></tr></tbody></table></figure>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>Zusätzliche Unterlagen, je nach Immobilienart</strong></h3>



<figure class="wp-block-table"><table class="has-fixed-layout"><thead><tr><td><strong>Immobilienart</strong></td><td><strong>Zusätzlich benötigt</strong></td></tr></thead><tbody><tr><td><strong>Eigentumswohnung</strong></td><td>Teilungserklärung, Aufteilungsplan, Wohngeldabrechnung, Protokolle der Eigentümerversammlung</td></tr><tr><td><strong>Vermietete Immobilie</strong></td><td>Mietverträge, Mieterliste, Angaben zu Mietbindungen</td></tr><tr><td><strong>Denkmalgeschütztes Objekt</strong></td><td>Denkmalschutzbescheid</td></tr><tr><td><strong>Erbbaurecht</strong></td><td>Erbbaurechtsvertrag, Erbbauzins-Nachweis</td></tr><tr><td><strong>Gewerbeimmobilie</strong></td><td>Gewerbemietverträge, Umsatzzahlen (bei Spezialimmobilien)</td></tr></tbody></table></figure>



<p><strong>Tipp:</strong>&nbsp;Fotografieren Sie die Originaldokumente ab und senden Sie uns diese vorab digital zu. So können wir die Ortsbegehung optimal vorbereiten.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>6. Ortsbegehung</strong></h2>



<p>Die Besichtigung vor Ort ist ein zentraler Bestandteil jedes Gutachtens. Dabei erfassen unsere Sachverständigen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Baulicher Zustand</strong>&nbsp;(Substanz, Instandhaltung, Mängel)</li>



<li><strong>Ausstattungsmerkmale</strong>&nbsp;(Heizung, Fenster, Sanitär, Bodenbeläge)</li>



<li><strong>Modernisierungen und Sanierungen</strong></li>



<li><strong>Besonderheiten</strong>&nbsp;(An- und Umbauten, Außenanlagen)</li>
</ul>



<p>Alles wird&nbsp;<strong>fotografisch dokumentiert</strong>&nbsp;und fließt in die Bewertung ein.</p>



<figure class="wp-block-table"><table class="has-fixed-layout"><thead><tr><td><strong>Objektart</strong></td><td><strong>Typische Dauer der Begehung</strong></td></tr></thead><tbody><tr><td>Eigentumswohnung</td><td>ca. 1 Stunde</td></tr><tr><td>Einfamilienhaus</td><td>ca. 1–2 Stunden</td></tr><tr><td>Mehrfamilienhaus</td><td>ca. 2–3 Stunden</td></tr><tr><td>Gewerbeimmobilie</td><td>nach Größe, ab 2 Stunden</td></tr></tbody></table></figure>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>7. Erstellung des Immobiliengutachtens</strong></h2>



<p>Nach der Ortsbegehung beginnt die eigentliche Wertermittlung. Dabei werden alle gesammelten Daten ausgewertet und je nach Immobilienart das passende&nbsp;<strong>Bewertungsverfahren nach</strong>&nbsp;<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/immowertv_2022/" data-type="link" data-id="https://www.gesetze-im-internet.de/immowertv_2022/" target="_blank" rel="noopener">ImmoWertV</a> angewendet:&nbsp;</p>



<figure class="wp-block-table"><table class="has-fixed-layout"><thead><tr><td><strong>Verfahren</strong></td><td><strong>Typische Anwendung</strong></td></tr></thead><tbody><tr><td><strong>Vergleichswertverfahren</strong></td><td>Eigentumswohnungen, unbebaute Grundstücke</td></tr><tr><td><strong>Sachwertverfahren</strong></td><td>Selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser</td></tr><tr><td><strong>Ertragswertverfahren</strong></td><td>Vermietete Objekte, Mehrfamilienhäuser, Gewerbe</td></tr></tbody></table></figure>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>Bearbeitungsdauer</strong></h3>



<p>Die Fertigstellung dauert in der Regel&nbsp;<strong>4 bis 6 Wochen</strong>&nbsp;– abhängig von:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Komplexität der Immobilie</li>



<li>Verfügbarkeit aller Unterlagen</li>



<li>Auslastung des Gutachterbüros</li>
</ul>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>Häufige Fragen zum Immobiliengutachten</strong>:</h3>



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<h3 class="wp-block-accordion-heading"><button aria-expanded="false" aria-controls="accordion-item-1-panel" data-wp-bind--aria-expanded="state.isOpen" data-wp-on--click="actions.toggle" data-wp-on--keydown="actions.handleKeyDown" id="accordion-item-1" type="button" class="wp-block-accordion-heading__toggle"><span class="wp-block-accordion-heading__toggle-title"><em>Was kostet ein Verkehrswertgutachten?</em></span><span class="wp-block-accordion-heading__toggle-icon" aria-hidden="true">+</span></button></h3>



<div inert aria-labelledby="accordion-item-1" data-wp-bind--inert="!state.isOpen" id="accordion-item-1-panel" role="region" class="wp-block-accordion-panel is-layout-flow wp-block-accordion-panel-is-layout-flow">
<p><em>Die Kosten richten sich nach Immobilienart, Größe und Aufwand. Ein Verkehrswertgutachten beginnt typischerweise bei etwa 3.650 €.</em></p>
</div>
</div>
</div>



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<h3 class="wp-block-accordion-heading"><button aria-expanded="false" aria-controls="accordion-item-2-panel" data-wp-bind--aria-expanded="state.isOpen" data-wp-on--click="actions.toggle" data-wp-on--keydown="actions.handleKeyDown" id="accordion-item-2" type="button" class="wp-block-accordion-heading__toggle"><span class="wp-block-accordion-heading__toggle-title"><em>Kann ich ein Gutachten auch ohne eine Ortsbegehung erhalten?</em></span><span class="wp-block-accordion-heading__toggle-icon" aria-hidden="true">+</span></button></h3>



<div inert aria-labelledby="accordion-item-2" data-wp-bind--inert="!state.isOpen" id="accordion-item-2-panel" role="region" class="wp-block-accordion-panel is-layout-flow wp-block-accordion-panel-is-layout-flow">
<p></p>
</div>
</div>
</div>



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<h3 class="wp-block-accordion-heading"><button aria-expanded="false" aria-controls="accordion-item-3-panel" data-wp-bind--aria-expanded="state.isOpen" data-wp-on--click="actions.toggle" data-wp-on--keydown="actions.handleKeyDown" id="accordion-item-3" type="button" class="wp-block-accordion-heading__toggle"><span class="wp-block-accordion-heading__toggle-title"><em>Wie lange ist ein Verkehrswertgutachten gültig?</em></span><span class="wp-block-accordion-heading__toggle-icon" aria-hidden="true">+</span></button></h3>



<div inert aria-labelledby="accordion-item-3" data-wp-bind--inert="!state.isOpen" id="accordion-item-3-panel" role="region" class="wp-block-accordion-panel is-layout-flow wp-block-accordion-panel-is-layout-flow">
<p><em>Rechtlich gibt es keine Frist. Finanzämter und Gerichte akzeptieren Gutachten in der Regel, wenn der Bewertungsstichtag zum relevanten Zeitpunkt (z. B. Erbfall) liegt.</em></p>
</div>
</div>
</div>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity" />



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Fazit</strong></h2>



<p>Ein professionelles Immobiliengutachten erfordert sorgfältige Vorbereitung – sowohl von Seiten des Sachverständigen als auch von Ihnen als Eigentümer. </p>



<p>Mit dieser Checkliste wissen Sie genau, was auf Sie zukommt: von der Wahl der richtigen Gutachtenart über die benötigten Unterlagen bis zur finalen Wertermittlung.</p>



<p><strong>Sie haben Fragen oder möchten ein unverbindliches Beratungsgespräch vereinbaren?&nbsp;</strong></p>



<p><a href="https://expecta.de/kontakt/">Kontaktieren Sie uns &#8211; wir helfen Ihnen gerne telefonisch oder schriftlich weiter.</a></p>



<p></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Erbschaftsteuer? 3 Dinge, die Sie beachten sollten!</title>
		<link>https://expecta.de/erbschaftsteuer-3-dinge-die-sie-beachten-sollten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[JuliaZ]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 30 Mar 2026 14:01:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[DIN EN ISO/IEC 17024]]></category>
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					<description><![CDATA[Mit der Erbschaft einer Immobilie rückt unter anderem auch deren steuerliche Bewertung für die Erbschaftsteuer in den Fokus. Maßgeblich für diese ist der anzusetzende gemeine Wert.  Der durch das Finanzamt angesetzte Wert der Immobilie basiert auf den Vorgaben des Bewertungsgesetzes (BewG). Je nach Objektart werden verschiedene Verfahren zur Ermittlung des Werts angewendet. Im Wesentlichen kommen das Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren in Frage. Diese Verfahren werden vom Finanzamt in standardisierter [...]]]></description>
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<p class="has-medium-font-size">Mit der Erbschaft einer Immobilie rückt unter anderem auch deren steuerliche Bewertung für die Erbschaftsteuer in den Fokus. Maßgeblich für diese ist der anzusetzende gemeine Wert. </p>



<p class="has-medium-font-size">Der durch das Finanzamt angesetzte Wert der Immobilie basiert auf den Vorgaben des Bewertungsgesetzes (BewG). Je nach Objektart werden verschiedene Verfahren zur Ermittlung des Werts angewendet. Im Wesentlichen kommen das Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren in Frage. Diese Verfahren werden vom Finanzamt in standardisierter Form unter Heranziehung pauschalierter Ansätze und Tabellenwerte angewendet. In der Praxis führt dies häufig zu Abweichungen vom tatsächlich am Markt erzielbaren Wert – mit entsprechenden steuerlichen Auswirkungen. </p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>1. Typisierte Bewertung ist nicht zwingend marktgerecht </strong></h2>



<p class="has-medium-font-size">Die vom Finanzamt angesetzten Werte basieren auf gesetzlichen Standardverfahren und können somit objektspezifische Besonderheiten häufig nur eingeschränkt abbilden. Insbesondere bei Instandhaltungsrückstau, einfacher Ausstattung, ungünstigem Zuschnitt, rechtlichen Belastungen oder eingeschränkter Drittverwendbarkeit kann der festgestellte Steuerwert maßgeblich über dem tatsächlichen Verkehrswert liegen. Es ist daher regelmäßig zu prüfen, ob die zugrunde gelegten Bewertungsparameter die konkrete Immobilie sachgerecht widerspiegeln. Bestehen hier Zweifel, ist die Hinzuziehung eines zertifizierten Immobiliensachverständigen sinnvoll. </p>



<p class="has-medium-font-size"><a href="https://www.sachverständige-expecta.de">Unsere zertifizierten Sachverständigen bei Expecta</a></p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>2. Rechte und Belastungen werden häufig nicht ausreichend berücksichtigt </strong></h2>



<p class="has-medium-font-size">Nießbrauch-, Wohn- oder sonstige Nutzungsrechte können den steuerlich relevanten Wert für die Erbschaftsteuer erheblich mindern. Voraussetzung ist jedoch, dass all diese rechtlich Rechte und Belastungen wirksam begründet und in der Bewertung korrekt berücksichtigt werden. </p>



<p class="has-medium-font-size"><strong>Praxisbeispiel</strong>: Wird eine Immobilie mit einem eingetragenen Nießbrauch vererbt, verbleibt dem Berechtigten das Recht, die Immobilie weiterhin zu nutzen oder daraus Erträge zu erzielen. Der daraus resultierende Kapitalwert ist gemäß zu ermitteln und vom maßgeblichen Immobilienwert in Abzug zu bringen. In der Praxis hängt die Höhe dieses Kapitalwerts von der konkreten rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgestaltung des Nießbrauchs ab, was<s><u> </u></s>mit einer erhöhten Bewertungs- und Abgrenzungskomplexität einhergeht. </p>



<p class="has-medium-font-size">Nicht selten werden hierbei die zugrunde gelegten Jahreswerte (z. B. marktübliche Miete) oder die anzusetzenden Vervielfältiger nicht sachgerecht bestimmt. Dies kann dazu führen, dass der wertmindernde Einfluss des&nbsp;Nießbrauchs unzutreffend abgebildet wird und der steuerliche Wert entsprechend zu hoch ausfällt.&nbsp;Eine fachgerechte und nachvollziehbare Bewertung des Nutzungsrechts ist daher entscheidend, um den tatsächlichen Einfluss auf den Immobilienwert zutreffend zu berücksichtigen.&nbsp;</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>3. Nachweis eines niedrigeren Werts nach § 198 BewG </strong></h2>



<p class="has-medium-font-size">Bestehen Zweifel an der Angemessenheit des vom Finanzamt festgestellten Werts für die Erbschaftsteuer, eröffnet <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__198.html" data-type="link" data-id="https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__198.html" target="_blank" rel="noopener">§198 BewG</a> die Möglichkeit, einen niedrigeren gemeinen Wert aktiv nachzuweisen.  </p>



<p class="has-medium-font-size">In der Praxis erfolgt dieser Nachweis regelmäßig durch ein Verkehrswertgutachten eines zertifizierten Sachverständigen, gemäß DIN EN ISO/IEC 17024. Alternativ kann unter bestimmten Voraussetzungen auch ein zeitnah erzielter Kaufpreis als Nachweis herangezogen werden, sofern dieser im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zustande gekommen ist. </p>



<p class="has-medium-font-size">Gerade im Hinblick auf die Erbschaftsteuer empfiehlt es sich, den vom Finanzamt angesetzten Wert nicht ungeprüft zu übernehmen. Eine frühzeitige Analyse der Bewertungsansätze, sowie den objektspezifischen Besonderheiten schafft eine gute, belastbare Grundlage für die weitere Vorgehensweise. </p>



<p class="has-medium-font-size">So lassen sich überhöhte Wertansätze erkennen und die Erbschaftsteuer gezielt korrekt bemessen.</p>



<p class="has-medium-font-size"><a href="https://expecta.de/kontakt/" data-type="page" data-id="777">Kontaktieren Sie uns als zertifizierte Sachverständige für eine unverbindliche Erst- Einschätzung!</a></p>



<p></p>
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			</item>
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		<title>Rückblick 2025 &#038; Ausblick 2026: Entwicklungen und Neuerungen bei expecta Sachverständigen für Immobilienbewertung</title>
		<link>https://expecta.de/jahresrueckblick-25-jahresausblick-26/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[web23287592]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 07 Feb 2026 11:24:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[Der Jahresbeginn ist immer ein guter Moment, um kurz innezuhalten, zurückzublicken und gleichzeitig den Blick nach vorne zu richten. Für die Immobilienbranche war 2025 ein Jahr voller Dynamik, Herausforderungen und Veränderungen. Auch für expecta war es ein Jahr, in dem sich vieles weiterentwickelt hat. Mit dem Start in 2026 möchten wir deshalb nicht nur zusammenfassen, was wir gemeinsam mit unseren Kunden erreicht haben, sondern auch zeigen, welche Schwerpunkte und Neuerungen in diesem Jahr anstehen.]]></description>
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<article class="blog-post"><header class="blog-post__header">
<h1>Unser Rückblick für 2025 und Ausblick für 2026: Entwicklungen und Neuerungen bei expecta Sachverständigen GmbH</h1>
<h2><span style="font-size: 75%;">Immobilienbewertung, Verkehrswertgutachten, Grundsteuer, Immobilienberatung</span></h2>
</header></article>
<article class="blog-post">
<section class="blog-post__section">
<h2>Ein bewegtes Jahr 2025 und ein spannender Start in 2026</h2>
<p>Der Jahresbeginn ist immer ein guter Moment, um kurz innezuhalten, zurückzublicken und gleichzeitig den Blick nach vorne zu richten. Für die Immobilienbranche war 2025 ein Jahr voller Dynamik, Herausforderungen und Veränderungen. Auch für expecta war es ein Jahr, in dem sich vieles weiterentwickelt hat. Mit dem Start in 2026 möchten wir deshalb nicht nur zusammenfassen, was wir gemeinsam mit unseren Kunden erreicht haben, sondern auch zeigen, welche Schwerpunkte und Neuerungen in diesem Jahr anstehen.</p>
<h2>Ein erfolgreiches Jahr 2025</h2>
<p>2025 war für viele Akteure der Immobilienwirtschaft ebenso wie für private Immobilieneigentümer ein forderndes und arbeitsreiches Jahr. Die Marktwende die seit 2022 andauert wirkt weiterhin nach. Bauzinsen, wirtschaftliche Unsicherheiten,<br />ein hoher Kostendruck im Bauwesen sowie Fachkräftemangel machen Entscheidungen rund um Immobilien nach wie vor komplex.</p>
<p>Viele Eigentümer, Investoren und Projektentwickler stellen sich deshalb zunehmend die Frage: Wie belastbar ist der Marktwert, welche Optionen sind realistisch und welche Risiken müssen frühzeitig erkannt werden?</p>
<p>Genau hier setzen wir bei expecta an. Unser Anspruch ist es, unseren Kunden nicht nur eine Zahl zu liefern, sondern eine fundierte Entscheidungsgrundlage. Wir betrachten Immobilien aus unterschiedlichen Perspektiven, darunter Architektur und Bautechnik, Energieeffizienz, Bauzustand und Sanierungsbedarf, Bauplanungs- und Bauordnungsrecht sowie wirtschaftliche und steuerliche Rahmenbedingungen.</p>
<p>Diese interdisziplinäre Sichtweise hat sich gerade im Jahr 2025 als besonders wertvoll für unsere Kunden erwiesen. Für uns war 2025 deshalb auch ein<br />sehr erfolgreiches Jahr: Mit deutlich über 100 hochindividuellen Gutachten, die exakt auf die Fragestellungen unserer Auftraggeber zugeschnitten waren, haben wir einen neuen internen Meilenstein erreicht. Gleichzeitig konnten wir unseren Kundenstamm signifikant erweitern und unser Tätigkeitsfeld weiter ausbauen. Diese Entwicklung macht uns stolz und motiviert uns, diesen Weg auch 2026<br />konsequent fortzusetzen.</p>
<h2>Abschied und Dank: Tobias Seidl verlässt unser Team</h2>
<p>Ein neues Jahr bringt manchmal auch Veränderungen mit sich. Nach über einem Jahr wertvoller Unterstützung verlässt uns unser Werkstudent Tobias Seidl, um neue Perspektiven und Erfahrungen zu sammeln. Wir bedanken uns ausdrücklich für die sehr gute Zusammenarbeit, die schnelle Auffassungsgabe und die positive Energie, mit der Tobias unser Team bereichert hat. Für seinen weiteren Weg wünschen wir ihm alles Gute und viel Erfolg!</p>
<h2>Die wichtigste Neuerung 2026: Der Kreis der Inhaber bei expecta wächst</h2>
<p>Die zentrale Entwicklung zum Start in 2026 ist für uns ein bedeutender Schritt: Wir freuen uns sehr, dass Tobias Wörner als neuer Mitinhaber und Partner Teil der expecta Sachverständigen GmbH wird. Als Immobilienkaufmann und nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger ergänzt Tobias unser Team nicht nur fachlich, sondern auch strategisch.</p>
<p>Mit seinem Hintergrund als Immobilienkaufmann (B.A., M.Sc.) erweitert er unsere Expertise um die immobilienwirtschaftliche und institutionelle Perspektive. Seine Erfahrung aus der Zusammenarbeit mit Family Offices und Immobilienfonds bringt zusätzliche Tiefe in unsere Bewertungsansätze. Damit sind wir künftig noch breiter aufgestellt: Bauingenieur, Architekt und Immobilienkaufmann vereinen bei expecta technische, rechtliche und ökonomische Kompetenz unter einem Dach. Wir sind überzeugt, dass diese Erweiterung unseren Kunden in 2026 einen noch größeren Mehrwert bieten wird.</p>
<h2>Vermarktung in Rekordzeit</h2>
<p>Viele unserer Kunden wissen, dass wir nicht nur Marktwerte ermitteln und Verkehrswertgutachten erstellen, sondern sie auch weit über die Gutachtenerstellung hinaus begleiten. Ein besonders positives Beispiel dafür war ein Auftrag zum Jahreswechsel: Ende November wurden wir mit der Vermarktung einer Wohnung für einen Bestandskunden beauftragt.</p>
<p>Nach rund zweieinhalb Wochen detaillierter Vorbereitung, Erstellung professioneller Vermarktungsunterlagen sowie hochwertigem Bildmaterial gingen wir Mitte Dezember live. Kurz darauf fanden gebündelte Besichtigungstermine statt. Nach anschließenden Verhandlungen zwischen Weihnachten und Neujahr erfolgte bereits in der zweiten Januarwoche 2026 der Notartermin. Vom Auftrag bis zur notariellen Beurkundung vergingen damit weniger als zwei Monate, trotz Feiertagen und Ferienzeit.</p>
<p>Dieses Ergebnis zeigt aus unserer Sicht sehr deutlich: Eine präzise  Marktwertermittlung, transparente Daten und eine sachverständige Arbeitsweise schaffen klare Vorteile, sowohl für Verkäufer als auch für Käufer. Wir wünschen den neuen Eigentümern an dieser Stelle nochmals alles Gute mit ihrer neuen Wohnung.</p>
<h2>Unsere Schwerpunkte 2026</h2>
<p>Auch 2026 verfolgen wir ein klares Ziel: Qualität, Verlässlichkeit und Effizienz weiter auszubauen. Unsere Schwerpunkte sind der weitere Ausbau unseres Teams, kontinuierliche Weiterbildung und Rezertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 sowie die konsequente Digitalisierung unserer Prozesse. Damit möchten wir unseren Kunden weiterhin zeitnah belastbare Ergebnisse liefern, ohne Kompromisse bei der fachlichen Tiefe einzugehen.</p>
<h2>Neu in 2026: Grundsteuer-info.de für Stuttgart</h2>
<p>Ein weiteres Highlight ist der Launch eines neuen digitalen Angebots: Im Februar 2026 geht unser neues Web Tool <strong>Grundsteuer-info.de</strong> online. Zunächst speziell für Grundstückseigentümer im Raum Stuttgart. Mit einem integrierten Grundsteuer Rechner ermöglichen wir eine unverbindliche Vorprüfung, ob bei einem Grundstück im Stadtgebiet Stuttgart eine relevante Abweichung vom festgestellten Grundsteuerwert vorliegen könnte.</p>
<p>Der Rechner ist kostenlos nutzbar, funktioniert ohne Angabe von Kontaktdaten und dient ausschließlich als sachlicher Vorab-Check. Eine Beratung oder ein Gutachten erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und wird von uns gerne zeitnah individuell angeboten und erstellt. Ausblick und Einladung zur Kontaktaufnahme</p>
<p>Wir bedanken uns herzlich für das Vertrauen, das uns unsere Kunden entgegenbringen. 2026 wird für expecta ein Jahr des weiteren Wachstums, neuer Projekte und innovativer Entwicklungen. Wenn Sie ein Verkehrswertgutachten benötigen, Unterstützung bei Kauf, Verkauf, Schenkung oder Erbfall suchen oder Fragen zur Grundsteuer haben, sprechen Sie uns gerne an.</p>
<p>Das Team von Sachverständigen bei expecta steht Ihnen in München Stadt, Landkreis sowie darüber hinaus als kompetenter Partner sehr gerne zur Seite!</p>
</section>
</article>
<p> </p>



<p></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Die Bedeutung einer professionellen Immobilienbewertung – worauf Sie als Eigentümer, Erbe oder Beschenkter achten müssen!</title>
		<link>https://expecta.de/professionelle-immobilienbewertung/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Maximilian Helmeich]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 16 May 2025 08:41:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Immobilienbewertung]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Immobiliengutachten]]></category>
		<category><![CDATA[Nachweis niedriger Gemeiner Wert]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrswertgutachten]]></category>
		<category><![CDATA[Wertermittlung Immobilie]]></category>
		<category><![CDATA[Wertgutachten Immobilie]]></category>
		<category><![CDATA[Zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung]]></category>
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					<description><![CDATA[(Fachbeitrag von Maximilian Helmreich, expecta Sachverständigen GmbH, München – personenzertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch die DAkkS-akkreditierte Zertifizierungsstelle DIAZert) Warum eine unabhängige Bewertung unverzichtbar ist Typische Situation Risiken ohne Gutachten Ihr Vorteil mit einem zertifizierten Sachverständigen Erbfall Differenzen unter Miterben, Anfechtung durch das Finanzamt, zu hohe oder zu niedrige Erbschaftsteuer Gerichtsfeste Verkehrswerte, transparente Aufteilung, [...]]]></description>
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<p><em>(Fachbeitrag von <strong>Maximilian Helmreich</strong>, expecta Sachverständigen GmbH, München – personenzertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch die DAkkS-akkreditierte Zertifizierungsstelle <strong>DIAZert</strong>)</em></p>



<h2 class="wp-block-heading">Warum eine unabhängige Bewertung unverzichtbar ist</h2>



<figure class="wp-block-table"><table class="has-fixed-layout"><thead><tr><th>Typische Situation</th><th>Risiken ohne Gutachten</th><th>Ihr Vorteil mit einem zertifizierten Sachverständigen</th></tr></thead><tbody><tr><td><strong>Erbfall</strong></td><td>Differenzen unter Miterben, Anfechtung durch das Finanzamt, zu hohe oder zu niedrige Erbschaftsteuer</td><td>Gerichtsfeste Verkehrswerte, transparente Aufteilung, steuerliche Planungssicherheit</td></tr><tr><td><strong>Schenkung</strong></td><td>Nachträgliche Steuernachforderungen, Streit zwischen Beschenktem und Schenker</td><td>Nachweis eines plausiblen Marktwerts gegenüber dem Finanzamt, Vermeidung von Konflikten</td></tr><tr><td><strong>Mehrere Immobilien im Portfolio</strong></td><td>Fehlallokation von Kapital, unentdeckte Risiken (z. B. Sanierungsstau), unzutreffende Beleihungswerte</td><td>Strategische Portfolio-Optimierung, solide Basis für Finanzierung, Verkauf oder Umstrukturierung</td></tr><tr><td><strong>Verkauf / Kauf</strong></td><td>Unrealistische Preisvorstellungen, lange Vermarktungszeiten, finanzielle Verluste</td><td>Marktkonforme Preisfindung, schnellere Transaktionen, bessere Verhandlungsposition</td></tr><tr><td><strong>Finanzierung / Beleihung</strong></td><td>Geringere Darlehenssummen, ungünstigere Konditionen</td><td>Höhere Akzeptanz bei Kreditinstituten dank neutralem Gutachten, verlässliche Planung</td></tr></tbody></table></figure>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h2 class="wp-block-heading">Lage, Bauqualität und Markt – die zentralen Werttreiber</h2>



<p>Der Verkehrswert einer Immobilie ergibt sich aus einem <strong>komplexen Zusammenspiel</strong> verschiedener Faktoren. An erster Stelle steht die <strong>Lage</strong>: Eine prosperierende Makrolage mit robustem Arbeits- und Infrastrukturumfeld sichert langfristige Werthaltigkeit, während eine attraktive Mikrolage – kurze Wege zu Nahversorgung, Bildung, Gesundheit und Freizeit – die gegenwärtige Nachfrage steigert.</p>



<p>Ebenso maßgeblich ist der <strong>bauliche Zustand</strong>. Hochwertige Baustoffe, eine solide Bausubstanz und lückenlos dokumentierte Instandhaltungen erhöhen den Marktwert unmittelbar. <strong>Energie- und klimatechnische Maßnahmen</strong> wie moderne Heiz-/Kühlsysteme, effektive Dämmung oder Photovoltaik- beziehungsweise Wärmepumpenanlagen verbessern nicht nur die Energiebilanz, sondern gewinnen angesichts steigender ESG-Anforderungen stetig an Bedeutung – ein Bereich, in dem vielen Marktteilnehmern nach wie vor die notwendige Expertise fehlt.</p>



<p><em><strong>&#8211; Unser Mehrwert für Sie:</strong> Mit unserem Ingenieur- und Architektenhintergrund liefern wir bei expecta bei Bedarf fundierte Analysen, die technische, wirtschaftliche und ESG-Aspekte nahtlos verknüpfen.</em></p>



<p>Auch <strong>Größe, Grundriss und Ausstattung</strong> spielen eine wesentliche Rolle. Effiziente Raumaufteilungen, Balkone, Terrassen, Aufzüge oder Stellplätze steigern Attraktivität und Marktwert. Hinzu treten <strong>rechtliche Rahmenbedingungen</strong> – etwa Baurechte, Denkmalschutz oder Wegerechte – sowie das <strong>Zins- und Wettbewerbsumfeld</strong>, das die Kaufkraft potenzieller Käufer und damit die Preisbildung beeinflusst.</p>



<p>Häufig fehlt es hierbei aber an belastbaren Grundlagen. <strong>Präzise Aufmaße, aktuelle Grundrisse und Schnitte</strong> sind nicht vorhanden oder veraltet.</p>



<p><strong><em>&#8211; Unser Mehrwert für Sie:</em></strong> <em>Dank modernster 3-D-Kamerasysteme erstellen wir bei Bedarf schnell und kosteneffizient digitale Bestandsunterlagen – inklusive 3-D-Rundgang, Punktwolke für weiterführende Planungen, ansprechend gestalteter Pläne und rechtssicherer Wohn-/Nutzflächenberechnung.</em></p>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h2 class="wp-block-heading">Bewertungsverfahren – fachlich fundiert und gerichtsfest</h2>



<p>Seriöse Sachverständige stützen sich auf <strong>anerkannte Wertermittlungsverfahren</strong>:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Vergleichswertverfahren</strong> – typischerweise vor allem bei Eigentumswohnungen unter Nutzung real erzielter Kaufpreise, etwa aus den Daten des örtlichen Gutachterausschusses.</li>



<li><strong>Ertragswertverfahren</strong> – für ertragsorientierte Objekte (Miet- und Gewerbeobjekte); es kapitalisiert nachhaltige Nettoeinnahmen.</li>



<li><strong>Sachwertverfahren</strong> – insbesondere für Ein-/Zweifamilienhäuser oder Spezialimmobilien; es kombiniert Boden- und Bauwert und wird an das Marktgeschehen angepasst.</li>
</ul>



<p>In der Praxis werden die Methoden häufig <strong>kombiniert</strong>, um den Bewertungszweck optimal zu erfüllen.</p>



<p>Besondere Bedeutung kommt außerdem den <strong>boGs (besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmalen)</strong> zu – etwa Instandhaltungsstau, Over-/Underrents, Nießbrauch, Erbbaurechte und vieles mehr. Deren fachgerechte Berücksichtigung erfordert fortlaufende Weiterbildung, da sich gesetzliche und marktbezogene Rahmenbedingungen stetig ändern. Sie sind aber von großer Bedeutung, da sie den Wert von Immobilien massiv beeinflussen können.</p>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h2 class="wp-block-heading">Spezieller Handlungsbedarf für Erben, Beschenkte und Eigentümer größerer Portfolios</h2>



<p>Gerade bei Erbfällen oder vorweggenommenen Schenkungen besitzt ein professionelles Gutachten <strong>erhebliche steuerliche Relevanz</strong>. Die Finanzverwaltung arbeitet nur mit pauschalen statistischen Modellwerten, in denen boGs vollständig unberücksichtigt bleiben.</p>



<p>Ein <strong>unabhängiges Verkehrswertgutachten</strong> ermöglicht es aber, den Steuerbescheid sachlich zu hinterfragen und – falls nötig – im Einspruchsverfahren eine fundierte Gegenposition einzunehmen. Ein objektbezogenes Gutachten eines ausreichend qualifizierten Sachverständigen kann hier vorgelegt werden und macht oftmals einen deutlichen Unterschied bei der Festsetzung der Bemessungsgrundlage aus!</p>



<p><em><strong>&#8211; Unser Mehrwert für Sie:</strong> Wir sind darin geübt, mit Ihren Steuerberatern und/oder Nachlassverwaltern zusammenzuarbeiten.</em></p>



<p>Für <strong>Erbengemeinschaften</strong> liefert eine neutrale Bewertung einen transparenten, gerichtsfesten Referenzwert und verhindert langwierige Auseinandersetzungen.</p>



<p><strong>Portfolio-Eigentümer</strong> wiederum benötigen belastbare Bewertungen, um Kapital effizient zu steuern, Investitionen zu priorisieren und bei Banken optimale Beleihungswerte zu erzielen.</p>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h2 class="wp-block-heading">So erkennen Sie einen vertrauenswürdigen Sachverständigen</h2>



<ol class="wp-block-list">
<li><strong>Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024</strong> durch eine DAkkS-akkreditierte Stelle wie DIAZert oder EIPOSCert oder öffentliche Bestellung und Vereidigung.</li>



<li><strong>Unabhängigkeit</strong> von Makler-, Bauträger- oder Finanzierungsinteressen.</li>



<li><strong>Transparente Gutachten</strong> mit nachvollziehbarer Darstellung aller Bewertungsansätze.</li>



<li><strong>Regionale Markt- und Fachkompetenz</strong>, insbesondere in dynamischen Regionen wie München und Oberbayern.</li>



<li><strong>Angemessene Berufshaftpflichtversicherung</strong> als zusätzlicher Schutz für Auftraggeber.</li>
</ol>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h2 class="wp-block-heading">Unser Qualitätsversprechen</h2>



<p>Die <strong>expecta Sachverständigen GmbH</strong> verbindet anerkannte Bewertungsstandards mit branchenführenden <strong>digitalen Workflows</strong>: papierlose, datensichere Workflows, 3-D-Laserscans und -Rundgänge, drohnengestützte Aufnahmen schwer zugänglicher Bereiche sowie geeichte Messgeräte sind z.B. feste Bestandteile unseres Leistungskatalogs.</p>



<p>Nachhaltigkeits- und ESG-Kriterien fließen bei Bedarf systematisch in unsere Analysen ein. So schaffen wir für Sie als Eigentümer, Erbe oder Beschenkter eine <strong>objektive und belastbare Entscheidungsgrundlage</strong> – und schützen Sie vor kostspieligen Fehlentscheidungen.</p>



<p><em><strong>Steuertipp:</strong> Aufwendungen für ein Sachverständigengutachten zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts einer Immobilie sind als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig, wenn sie in engem zeitlichem und sachlichem Zusammenhang mit dem Erwerb von Todes wegen entstehen. Sprechen Sie hierzu rechtzeitig mit Ihrem Steuerberater – in solchen Fällen kann das Sachverständigenhonorar mit einer zu entrichtenden Erbschaftssteuer verrechnet werden und ist für Sie als Auftraggeber im Endeffekt kostenneutral.</em></p>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h2 class="wp-block-heading">Fazit</h2>



<p>Eine professionelle Immobilienbewertung ist <strong>kein optionaler Kostenfaktor</strong>, sondern ein essenzielles Instrument der Vermögenssicherung. Sie schafft Klarheit, beugt Konflikten vor und bildet die Basis für strategische Entscheidungen – vom Kauf oder Verkauf über die Erbauseinandersetzung bis zur Portfoliooptimierung. <strong>Vertrauen Sie auf unsere zertifizierte Expertise, wenn es um Ihr Immobilienvermögen geht.</strong></p>



<p><em><a href="https://expecta.de/wordpress/kontakt" data-type="link" data-id="https://expecta.de/wordpress/kontakt">Vereinbaren Sie jetzt Ihr unverbindliches Erstgespräch</a> – wir begleiten Sie gerne bei Bewertungsfragen rund um Ihre Immobilien.</em></p>



<p></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Paul Pletsch besteht Personenzertifizierung nach DIN/EN ISO IEC 17024</title>
		<link>https://expecta.de/paul-pletsch-personenzertifizierung-eipos-cert-din-17024/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Maximilian Helmeich]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Oct 2024 07:54:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[17024]]></category>
		<category><![CDATA[DIN EN ISO/IEC 17024]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilienbewertung]]></category>
		<category><![CDATA[Paul Pletsch]]></category>
		<category><![CDATA[qualifizierte Sachverständige]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://expecta.de/?p=927</guid>

					<description><![CDATA[]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<h1>Paul Pletsch besteht Personenzertifizierung nach DIN/EN ISO IEC 17024</h1>
<p>Wir freuen uns, mitteilen zu können, dass Paul Pletsch, erfahrener Sachverständiger für Immobilienbewertung und Bauingenieur, im Oktober 2024 erfolgreich die Personenzertifizierung für die Marktwertermittlung von Standardimmobilien (Wohnen) gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 abgeschlossen hat.</p>
<h2>Die Zertifizierung wurde von der anerkannten Zertifizierungsstelle EiposCert durchgeführt, die durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert ist.</h2>
<p>Damit erfüllt <a href="https://expecta.de/unternehmen/#sachverstaendige">Paul Pletsch</a> die strengen Anforderungen dieser Norm, welche eine unabhängige und objektive Prüfung der Qualifikationen und Kompetenzen sicherstellt. Die DIN EN ISO/IEC 17024 gilt als weltweit anerkannter Standard für die Zertifizierung von Personen und stellt sicher, dass Sachverständige auf höchstem Niveau arbeiten. Die Richtlinien und Vorgaben der Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) erhöhen diese Anforderungen an Sachverständige nochmals deutlich.</p>
<p>Paul Pletsch bringt nicht nur jahrelange Erfahrung als Bauingenieur mit, sondern auch umfassende Expertise in der Immobilienentwicklung und Immobilienbewertung. Seine fachliche Kompetenz sowie sein fundiertes Verständnis von Bauprozessen und technischen sowie wirtschaftlichen Zusammenhängen machen ihn zu einem unverzichtbaren Experten in unserem Team bei expecta Sachverständigen für Immobilienbewertung. Die erfolgreiche Zertifizierung ist ein wichtiger Meilenstein in seiner beruflichen Laufbahn und ein weiterer Beweis für sein Engagement für Qualität und Professionalität.</p>
<p>Mit dieser Qualifikation ist Paul Pletsch bestens gerüstet, um den hohen Anforderungen des Marktes aber auch der deutschen Behörden und Gerichte gerecht zu werden und unseren Kunden weiterhin fundierte und zuverlässige Beratung zu bieten. Nicht nur seine Person wurde wurde auf den Prüfstand gestellt, sondern auch seine fachliche Expertise und seine erstellten Gutachten für den Verkehrswert von Immobilien. In allen Bereichen hat er mit Bravur bestanden.</p>
<h3>Wir sind stolz darauf, ihn in unserem Team von Sachverständigen für Immobilienbewertung zu haben!</h3>
<h4>Weiterführende Links:</h4>
<ul>
<li><a href="https://www.eiposcert.de" target="_blank" rel="noopener">Personenzertifizierung EIPOSCERT</a></li>
<li><a href="https://www.dakks.de" target="_blank" rel="noopener">Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS)</a></li>
</ul>
<div class="row"  id="row-522081431">


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								<div class="img-inner dark" style="margin:0px 0px 0px 0px;">
			<img fetchpriority="high" decoding="async" width="255" height="237" src="https://expecta.de/wp-content/uploads/2024/10/csm_EIPOSCERT_Logo_bbd0cd3991.png.webp" class="attachment-medium size-medium" alt="Paul Pletsch besteht Personenzertifizierung nach DIN/EN ISO IEC 17024 bei der Eipos Cert" />						
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								<div class="img-inner dark" >
			<img decoding="async" width="255" height="141" src="https://expecta.de/wp-content/uploads/2024/10/csm_Logo_DAkkS_b48a28ba16.jpg.webp" class="attachment-large size-large" alt="Die Zertifizierung wurde gem. DIN/EN ISO IEC 17024 von der anerkannten Zertifizierungsstelle EiposCert durchgeführt, die durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert ist." />						
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<p></p>
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		<item>
		<title>Mitgliedschaft von M. Helmreich im LVS Bayern</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Maximilian Helmeich]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 20 Aug 2024 14:21:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[2024]]></category>
		<category><![CDATA[LVS]]></category>
		<category><![CDATA[LVS Bayern]]></category>
		<category><![CDATA[öffentlich bestellte und vereidigte sowie qualifizierte SACHVERSTÄNDIGE]]></category>
		<category><![CDATA[qualifizierte Sachverständige]]></category>
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					<description><![CDATA[Aufnahme von Maximilian Helmreich in den Landesverband Bayern (LVS Bayern) für öffentlich bestellte und vereidigte sowie qualifizierte Sachverständige]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<h1>Aufnahme von Maximilian Helmreich in den Landesverband für öffentlich bestellte, vereidigte sowie qualifizierte Sachverständige in Bayern <a href="https://www.lvs-bayern.de/" target="_blank" rel="noopener">(LVS Bayern)</a></h1>
<p class="p1">Ich freue mich, bekannt geben zu können, dass ich seit August 2024 offiziell als Mitglied im <a href="https://www.lvs-bayern.de/" target="_blank" rel="noopener">Landesverband der öffentlich bestellten, vereidigten sowie qualifizierten Sachverständigen in Bayern (LVS Bayern)</a> aufgenommen wurde.</p>
<p class="p1">Der LVS Bayern setzt sich für die Pflege und Förderung der gemeinsamen Belange und Interessen seiner Mitglieder ein, insbesondere gegenüber Behörden, Gerichten, Kammern und anderen Institutionen. Die Förderung des Nachwuchses sowie die ständige Fortbildung der Mitglieder gehören zu den zentralen Aufgaben. So wird dauerhaft sichergestellt, dass den fachkundigen Aussagen und Urteilen der sachverständigen Mitglieder besondere Bedeutung beigemessen wird.</p>
<p class="p1">Bereits am 18. Juli 2024 konnte ich in diesem Zusammenhang am LVS Immobilientag teilnehmen. <a href="https://www.lvs-bayern.de/aktuelles/lvs-immobilientag-ndash-sachverstaendige-ndash-gutachterausschuesse/" target="_blank" rel="noopener">Die Veranstaltung zum Thema „Der Immobilienmarkt im Umbruch – Verkehrswertermittlung nach der ‚Zeitenwende‘“</a> bot spannende Vorträge, unter anderem von äußerst renommierten Referenten wie Prof. Kleiber.</p>
<p class="p1">Die Organisation des Events war hervorragend und der Austausch mit Kolleginnen und Kollegen äußerst informativ.</p>
<p class="p1">Am Abend fand das abschließende Treffen der Gruppe der „Jungen Sachverständigen“ statt. In entspannter Atmosphäre haben wir aktuelle Themen rund um die Immobilienbewertung besprochen und Meinungen ausgetauscht.</p>
<p class="p1">Ich freue mich darauf, dass diesem positiven Start viele weitere bereichernde Veranstaltungen folgen werden, und auf den weiteren Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen.</p>
<p class="p1">Maximilian Helmreich</p>



<p></p>



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			<img decoding="async" width="730" height="1024" src="https://expecta.de/wp-content/uploads/2024/08/LVS_Mitgliederinfo_08_2024-730x1024.jpg" class="attachment-large size-large" alt="Mitglieder Info August 2024 LVS Bayern" srcset="https://expecta.de/wp-content/uploads/2024/08/LVS_Mitgliederinfo_08_2024-730x1024.jpg 730w, https://expecta.de/wp-content/uploads/2024/08/LVS_Mitgliederinfo_08_2024-214x300.jpg 214w, https://expecta.de/wp-content/uploads/2024/08/LVS_Mitgliederinfo_08_2024-768x1077.jpg 768w, https://expecta.de/wp-content/uploads/2024/08/LVS_Mitgliederinfo_08_2024-1096x1536.jpg 1096w, https://expecta.de/wp-content/uploads/2024/08/LVS_Mitgliederinfo_08_2024-1461x2048.jpg 1461w, https://expecta.de/wp-content/uploads/2024/08/LVS_Mitgliederinfo_08_2024.jpg 1548w" sizes="(max-width: 730px) 100vw, 730px" />						
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			</item>
		<item>
		<title>StB Expo München 2024 &#8211; Die Steuerberater-Messe</title>
		<link>https://expecta.de/stb-expo-muenchen-2024/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[web23287592]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 27 Feb 2024 15:23:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[2024]]></category>
		<category><![CDATA[Messe]]></category>
		<category><![CDATA[München]]></category>
		<category><![CDATA[StB-Expo]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerberatung]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrswertgutachten von der Steuer absetzen]]></category>
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					<description><![CDATA[Am 19. März 2024 finden Sie uns als Aussteller auf der StB EXPO München 2024. Der Steuerberater-Messe. An Stand 2.39 informieren wir zu aktuellen Themen aus der Immobilienbewertung.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<h1>Nachtrag</h1>
<p data-sourcepos="5:1-5:291">Unser Besuch auf der <a href="https://stb-expo.de/events/bayern-19-maerz-2024/" target="_blank" rel="noopener">StB Expo 2024</a> in München war ein voller Erfolg. Als Unternehmen, das eng mit Steuerberater*innen und Steuerkanzleien zusammenarbeitet, haben wir hier viele neue Kontakte geknüpft und spannende Gespräche geführt.</p>
<p data-sourcepos="9:1-9:173">Unser Team dankt allen die uns an unserem Stand besucht haben und den Team hinter der <a href="https://stb-expo.de/events/bayern-19-maerz-2024/" target="_blank" rel="noopener">StB Expo 2024</a> für die tolle Organisation!</p>
<hr />
<h1>StB EXPO München 2024 &#8211; Die Steuerberater-Messe</h1>
<h1>Besuchen Sie uns in München am 19.03.2024 an Stand 2.39</h1>
<p>Liebe Steuerberaterinnen und Steuerberater,<br />geschätzte Steuerkanzleien,</p>
<p>besuchen Sie uns in diesem Jahr auf der StB EXPO in München, am 19.03.2024.</p>
<h4><em><a href="https://stb-expo.de/aussteller/expecta-gmbh/" target="_blank" rel="noopener">Wir begrüßen Sie gerne auf der StB EXPO München 2024, an Stand 2.39</a></em></h4>
<p>Gerne laden wir Sie zu einem Espresso und dem gemeinsamen Austausch ein!</p>
<p>Sprechen Sie mit uns zu aktuelle Themen aus der Immobilienwirtschaft!<br />Im Fokus stehen dabei die aktuellen Marktbedingungen und wie Sie diese aus steuerlicher Sicht für Ihre Klienten positiv nutzen können. Dabei sehen wir Schwerpunkte wie z.B.:</p>
<p>• Die aktuellen Herausforderungen und Chancen des Marktes <br />• Strategien diskutieren, um die Steuerbelastung Ihrer Klienten zu optimieren <br />• Zeitgemäße Ansätze in der Immobilienbewertung <br />• Profitieren Sie von unserem Expertenwissen in der Immobilienwirtschaft</p>
<h4><em><a href="https://stb-expo.de/events/bayern-19-maerz-2024/" target="_blank" rel="noopener">Alle weiteren allgemeinen Details zur StB Expo 2024 finden Sie auf der offiziellen Homepage der Messe!</a></em></h4>
<p>Sie möchten gerne Vorab einen Termin vereinbaren? Dann nutzen Sie unser <a href="https://expecta.de/kontakt/"><em>Kontaktformular</em></a> und senden uns eine individuelle Anfrage. </p>
<p>Wir freuen uns auf Ihren Besuch!<br />Ihr Team von expecta Sachverständigen für Immobilienbewertung.</p>

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			</item>
		<item>
		<title>Verkehrswertgutachten von der Steuer absetzen &#8211; So gehts!</title>
		<link>https://expecta.de/verkehrswertgutachten-von-der-steuer-absetzen-so-gehts/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Maximilian Helmeich]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 13 Feb 2024 17:37:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Immobilienbewertung]]></category>
		<category><![CDATA[§ 198 BewG]]></category>
		<category><![CDATA[Erbe]]></category>
		<category><![CDATA[Erbfall]]></category>
		<category><![CDATA[Kosten Gutachten]]></category>
		<category><![CDATA[Kosten von Steuer absetzen]]></category>
		<category><![CDATA[Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts]]></category>
		<category><![CDATA[Sachverständiger]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern sparen]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrswertgutachten von der Steuer absetzen]]></category>
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					<description><![CDATA[Schon gewusst?Verkehrswertgutachten von der Steuer absetzen - so gehts! 
Die Kosten für ein Verkehrswertgutachten zur Ermittlung des gemeinen Werts einer geerbten Immobilie können im Erbfall von der Steuer abgesetzt werden. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem wegweisenden Urteil aus dem Jahr 2013 klargestellt (Az. II R 37/12).]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<hr />
<h2><span style="font-size: 90%;">Verkehrswertgutachten von der Steuer absetzen &#8211; So gehts!</span></h2>
<p>Die Kosten für ein Verkehrswertgutachten zur Ermittlung des gemeinen Werts einer geerbten Immobilie können im Erbfall von der Steuer abgesetzt werden. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem wegweisenden Urteil aus dem Jahr 2013 klargestellt (Az. II R 37/12).</p>
<p>Das ist nicht gerade eine top aktuelle Neuigkeit, aber dennoch immer wieder erwähnenswert!</p>
<h2 data-sourcepos="5:1-5:150"><span style="font-size: 80%;"><strong>Nachfolgend beschreibe ich die Voraussetzungen, unter denen die Kosten für ein Verkehrswertgutachten steuerlich absetzbar sind, und geben Ihnen hilfreiche Tipps zur Geltendmachung der Kosten.</strong></span></h2>
<h2 data-sourcepos="7:1-7:41"><span style="font-size: 80%;"><strong>Voraussetzungen für die Absetzbarkeit</strong></span></h2>
<p data-sourcepos="9:1-9:138">Um die Kosten für ein Verkehrswertgutachten von der Erbschaftsteuer absetzen zu können, müssen folgende zwei Voraussetzungen erfüllt sein:</p>
<h3><span style="font-size: 90%;">1. Zeitnaher Zusammenhang mit dem Erbe einer Immobilie</span></h3>
<p>Das Gutachten muss zeitnah nach dem Erbfall erstellt werden. Der BFH definiert &#8222;zeitnah&#8220; als einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten nach dem Erbfall. In begründeten Ausnahmefällen kann dieser Zeitraum jedoch auch länger sein.</p>
<h3><span style="font-size: 90%;">2. Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts</span></h3>
<p>Das Gutachten muss den niedrigeren gemeinen Wert der Immobilie im Vergleich zum Verkehrswert nachweisen. Der gemeine Wert ist der Wert, den ein typischer Käufer am Stichtag (z. B. Todestag des Erblassers) für die Immobilie zahlen würde.</p>
<p>Tipp: Lassen Sie sich von uns Sachverständigen von expecta beraten, um sicherzustellen, dass das Gutachten den Anforderungen des BFH genügt. <em><a href="https://expecta.de/kontakt/">Klicken Sie hier um zu unserem Kontaktformular zu kommen!</a></em></p>
<h3><span style="font-size: 90%;">Geltendmachung der Kosten</span></h3>
<p>Die Kosten für das Verkehrswertgutachten können Sie in der Erbschaftsteuererklärung als Werbungskosten bei den &#8222;Sonstigen Ausgaben&#8220; geltend machen.</p>
<h3><span style="font-size: 90%;">Folgende Unterlagen sollten Sie Ihrer Steuererklärung beifügen:</span></h3>
<p>Rechnung des Gutachters<br />Verkehrswertgutachten<br />Nachweis des Erbfalls (z. B. Erbschein)</p>
<p>Weitere Informationen zur Absetzbarkeit von Kosten für Verkehrswertgutachten finden Sie im Urteil des BFH vom 14.05.2013 (Az. II R 37/12) sowie in den einschlägigen Kommentaren zur Erbschaftsteuer. Den Link zum Urteil finden Sie weiter unten unter &#8222;Quelle&#8220;.</p>
<h5><span style="font-size: 120%;">Hinweis:</span></h5>
<p>Die Ausführungen in diesem Artikel dienen lediglich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bitte wenden Sie sich an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt, wenn Sie konkrete Fragen zur Absetzbarkeit von Kosten für Verkehrswertgutachten haben.</p>
<hr />
<h2><span style="font-size: 75%;"><strong>Urteil vom 19. Juni 2013, || R 20/12<br /></strong></span></h2>
<h3><span style="font-size: 80%;"><strong>Sachverständigenkosten zur Ermittlung des Grundstückswerts als Nachlassverbindlichkeit BFH II.</strong></span></h3>
<h3><span style="font-size: 80%;">Leitsätze</span></h3>
<p>Die Aufwendungen für die Erstellung eines Sachverständigengutachtens zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks sind als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig, wenn sie in engem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem Erwerb von Todes wegen anfallen.</p>
<p>Quelle: <em><a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE201310190/" target="_blank" rel="noopener">Urteil des Bundesfinanzhofs &#8211; offizielle Homepage</a></em><br />Quelle Titelbild: <em><a href="https://pixabay.com/de/photos/bundesfinanzhof-bogenhausen-münchen-4478498/" target="_blank" rel="noopener">pixabay.com von muenocchio</a></em></p>

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			</item>
		<item>
		<title>Antenne Bayern macht Radiowerbung für KMUs wie expecta möglich!</title>
		<link>https://expecta.de/radiowerbung-immobilienbewertung-expecta-wertugutachten/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Maximilian Helmeich]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 27 Oct 2023 11:37:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[expecta_Gmbh]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilienbewertung]]></category>
		<category><![CDATA[radiowerbung]]></category>
		<category><![CDATA[wertugutachten]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://expecta.de/?p=701</guid>

					<description><![CDATA[Antenne Bayern&#160;bietet kleinen und mittelständischen Unternehmen in Süddeutschland die Möglichkeit, Werbung im Radio zu schalten. In der Vergangenheit war dies oft kostspielig und aufwendig. Dank der neuen Sonderaktion ist es nun auch für Unternehmen mit kleinerem Budget möglich, eine Radiokampagne zu starten.&#160; Wir von expecta Sachverständige für Immobilienbewertung aus München, haben diese Sonderaktion genutzt, um [...]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><a href="https://www.antenne.de/" target="_blank" rel="noopener">Antenne Bayern</a>&nbsp;bietet kleinen und mittelständischen Unternehmen in Süddeutschland die Möglichkeit, Werbung im Radio zu schalten. In der Vergangenheit war dies oft kostspielig und aufwendig. Dank der neuen Sonderaktion ist es nun auch für Unternehmen mit kleinerem Budget möglich, eine Radiokampagne zu starten.&nbsp;</p>



<p>Wir von expecta Sachverständige für Immobilienbewertung aus München, haben diese Sonderaktion genutzt, um unsere erste Radiowerbung zu schalten. Wir wurden bei der Erstellung des Spots von&nbsp;<a href="https://www.antenne.de/" target="_blank" rel="noopener">Antenne Bayern</a>&nbsp;unterstützt und erhielten auch darüber hinaus umfassende Beratung zum Thema. &#8222;Für uns war es wichtig, einen professionellen Partner an unserer Seite zu haben&#8220;, sagen die Geschäftsführer von expecta. &#8222;<a href="https://www.antenne.de/" target="_blank" rel="noopener">Antenne Bayern</a>&nbsp;hat uns bei der Umsetzung unserer Werbestrategie optimal unterstützt!&#8220;&nbsp;</p>



<p>Als Sachverständige für Immobilienbewertung hatten wir bisher keinerlei Kontakt mit dem Medium Radio. Umso mehr sind wir gespannt, wie sich diese Aktion auf unser Unternehmen auswirken wird. &#8222;Wir hoffen, dass wir durch die Radiowerbung mehr Reichweite erzielen und neue Kunden gewinnen können“.&nbsp;</p>



<p>Im Sinne von „Geht ins Ohr, bleibt im Kopf!“ freuen wir uns, dass wir diese Chance wahrnehmen konnten! Weitere Informationen zur Bewertung Ihrer Immobilie oder Grundstücks finden Sie in unserer Rubrik&nbsp;<a href="https://expecta.de/privatkunden/">Privatkunden</a>. Nachlesen lohnt sich!&nbsp;</p>



<p>Ihr Team von expecta&nbsp;</p>



<p>P.s. Unseren Spot können Sie sich direkt hier nochmals einhören:&nbsp;</p>



<figure class="wp-block-audio"><audio controls src="https://expecta.de/wp-content/uploads/2023/10/Radiowerbespot-Immobilienbewertung_Gutachten-expecta.mp3"></audio></figure>
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