Erben & Schenken

Immobiliengutachten für Schenkung und Erbschaft

Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB – rechtssicher, nachvollziehbar und anerkannt bei Finanzamt, Notaren und Gerichten.

  • Interdisziplinäres Experten-Team aus Architektur, Bauwesen & Immobilienwirtschaft
  • Zertifiziert gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 (DAkkS akkreditierte DIAZert)
  • Verkehrswertgutachten geeignet für Finanzamt und Gericht
  • Erfahrung aus Gutachten für die Amtsgerichte Kaufbeuren, München und Landshut
  • Individuelles Angebot zum Festpreis

Lieber direkt sprechen? 089 470 788 80

Kostenlose Erstberatung

Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Näheres in unserer Datenschutzerklärung.

Wann wird ein Gutachten benötigt?

Eine neutrale Bewertung.
Viele wichtige Anlässe.

Wer Immobilienvermögen zu Lebzeiten überträgt, braucht zuerst einen belastbaren Verkehrswert, denn er bestimmt Freibetragsausnutzung, Steuerlast und Gestaltungsspielraum. Die Immobilienpreise sind im Raum München in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Im Erbfall führt das häufig dazu, dass Begünstigte liquide Mittel für die Erbschaftsteuer aufbringen müssen, obwohl das Vermögen in der Immobilie gebunden ist.

Eine vorweggenommene Erbfolge kann diese Situation entschärfen, etwa durch schrittweise Übertragung oder durch Schenkung unter Nutzungsvorbehalt (Nießbrauch oder Wohnrecht). Persönliche Freibeträge können nach Ablauf von zehn Jahren erneut in Anspruch genommen werden (§ 14 ErbStG).

Grundlage jeder Planung ist ein realistischer Wertansatz. Ein Verkehrswertgutachten dokumentiert den Wert prüffähig und ist als Nachweis nach § 198 BewG geeignet. Ein Kurzgutachten eignet sich für die interne Vermögensübersicht und die Vorüberlegung, ersetzt jedoch nicht den Nachweis gegenüber dem Finanzamt.

Die steuerliche und rechtliche Gestaltung selbst gehört in die Hand Ihres Steuerberaters oder Rechtsanwalts. Wir liefern die Bewertungsgrundlage, auf der diese Beratung aufsetzen kann.

Fallbeispiele aus der Bewertungspraxis

Zwei Mandate. Zwei Wege, zu viel Steuer zu vermeiden.

Reale, anonymisierte Mandate zur Veranschaulichung — kein Regelfall. Die tatsächliche Differenz hängt stets vom Einzelfall ab.

Fall 1 — Sachwertfaktor

Grünwald: Pauschale Wertzahl vs. tatsächlicher Zustand

  • Grünwald, Landkreis München (FA München)
  • Baujahr 1940 · 126 m² Wohnfläche · 644 m² Grundstück
  • Erheblicher Sanierungsbedarf

Bescheid FA

2,54 Mio. €

Gutachten expecta

1,335 Mio. €

Sachwertverfahren, Wertzahl gemäß Anlage 25 BewG: 1,4 — pauschal, ohne Berücksichtigung des Sanierungsstaus. Differenz: rund 1,2 Mio. € (≈ 47 %).

Fall 2 — Nießbrauch & Wohnrecht

Starnberg: Mehrere Nießbrauch-/Wohnrechte korrekt bewertet

  • Starnberg, Landkreis Starnberg
  • Mehrere Nießbrauchs- und Wohnungsrechte auf dem Objekt
  • Gutachten vom Finanzamt anerkannt

Bescheid FA

657 T€

Gutachten expecta

550 T€

Mehrere Nießbrauchs- und Wohnungsrechte belasteten das Objekt; deren korrekte, individuelle Bewertung führte zu einem vom Finanzamt anerkannten niedrigeren Wert. Differenz: rund 107 T€ (≈ 16 %).

Beratungsgespräch zur Immobilienbewertung

Unsere Leistung

Mehr als nur ein Wert.
Eine verlässliche Grundlage.

Wir bewerten Immobilien nicht nur – wir verstehen ihre Bedeutung. Mit Erfahrung, Fachwissen und Fingerspitzengefühl unterstützen wir Sie in wichtigen Lebenssituationen.

  • Verkehrswertgutachten für Erbschaft & Schenkung
  • Anerkannt vom Finanzamt und vor Gericht
  • Für Häuser, Wohnungen, Grundstücke & mehr
  • Diskret, unabhängig & rechtssicher
Unsere Leistungen

Unsere Leistungen

Verkehrswertgutachten für Erbschaft und Schenkung

Verkehrswertgutachten bei Erbschaft

Sie haben einen Erbschaftsteuerbescheid erhalten und sind mit dem darin angesetzten Wert nicht einverstanden? Mit einem qualifizierten Verkehrswertgutachten als Nachweis gemäß § 198 BewG kann der vom Finanzamt angesetzte Wert überprüft und gegebenenfalls korrigiert werden. Als nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige erstellen wir ein fachlich fundiertes, nachvollziehbares Gutachten gemäß § 194 BauGB, das den Anforderungen der Finanzverwaltung entspricht.

Verkehrswertgutachten bei Schenkung

Sie planen die Übertragung einer Immobilie im Wege der Schenkung und möchten vermeiden, dass die Schenkungsteuer auf Basis eines pauschal ermittelten, zu hohen Werts festgesetzt wird? Auf Grundlage von § 198 BewG können wir einen niedrigeren gemeinen Wert gegenüber dem Finanzamt geltend machen. Unser rechtssicheres Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB bietet Ihnen eine belastbare Grundlage für Ihre steuerliche Planung.

Welche Immobilien wir für Sie bewerten

Wohnimmobilien

  • Ein- und Zweifamilienhäuser
  • Doppel- und Reihenhäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Mehrfamilienhäuser
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Wohngrundstücke

Gewerbeimmobilien

  • Büro- und Geschäftshäuser
  • Einzelhandel, Einkaufs- und Fachmärkte
  • Betriebs- und Produktionsgebäude
  • Lagergebäude und Autohäuser
  • Gastronomiebetriebe
  • Gewerbegrundstücke

Rechte & Belastungen

  • Nießbrauch
  • Wohnrechte und Wohnungsrechte
  • Wege- und Leitungsrechte
  • Erbbaurechte

Warum expecta?

Kompetenz, auf die Sie sich verlassen können.

expecta steht für qualifizierte Wertermittlung und persönliche Beratung. Unsere Sachverständigen verfügen über langjährige Erfahrung und sind regelmäßig zertifiziert.

Zertifizierte Sachverständige

Personenzertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024.

Rechtssichere Gutachten

Erstellt nach § 194 BauGB und anerkannten Standards.

Regionale Marktkenntnis

Tiefes Verständnis des Münchner Immobilienmarktes.

Transparente Verfahren

Nachvollziehbare Herleitung statt Rechenmodell.

Persönliche Beratung

Individuell und auf Ihre Situation abgestimmt.

Schnelle Bearbeitung

Termintreu und effizient ohne Qualitätsverlust.

Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da.

Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch.

Termin vereinbaren

So erstellen wir Ihr Gutachten

Nachvollziehbar. Transparent. Fundiert.

  1. 1.

    Erstberatung

    Sie schildern uns Ihr Anliegen. Wir klären den Zweck des Gutachtens und das weitere Vorgehen.

  2. 2.

    Individuelles Festpreis-Angebot

    Sie erhalten ein transparentes Angebot zum Festpreis — ohne versteckte Kosten.

  3. 3.

    Ortstermin & Unterlagen

    Wir besichtigen die Immobilie und stellen die erforderlichen Unterlagen zusammen.

  4. 4.

    Erstellung des Gutachtens

    Die Bewertung erfolgt nachvollziehbar nach anerkannten Verfahren.

  5. 5.

    Übergabe & transparente Abrechnung

    Sie erhalten das fertige Gutachten und eine klar aufgeschlüsselte Rechnung.

Vertrauen durch Erfahrung

Menschen vertrauen auf unsere Expertise.

expecta steht für unabhängige Bewertungen, auf die Sie sich verlassen können.

  • Zertifizierte Sachverständige
  • Langjährige Erfahrung
  • Zahlreiche zufriedene Kunden
Über uns
„expecta hat uns in einer sensiblen Familiensituation mit viel Verständnis und Kompetenz begleitet. Das Gutachten hat für Klarheit und Vertrauen gesorgt."
Familie M.
„Professionell, zuverlässig und schnell. Wir hatten ein sehr gutes Gefühl und würden expecta jederzeit weiterempfehlen."
Thomas K.

Über uns

Unsere Geschichte

expecta Sachverständige

Maximilian Helmreich

Maximilian Helmreich

Gründer, Geschäftsführer & Inhaber

Dipl.-Ing. (Univ.) Architekt

Sachverständiger für Immobilienbewertung (LS/Wohn- und Gewerbeimmobilien), personenzertifiziert durch die DAkkS-akkreditierte Zertifizierungsstelle DIA Zert gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 · Recognised European Valuer (TEGOVA)

Paul Pletsch

Paul Pletsch

Gründer & Inhaber

Bauingenieur, MBA Int. Immobilienmanagement

Sachverständiger für Immobilienbewertung (Standardimmobilien Wohnen), personenzertifiziert durch die DAkkS-akkreditierte Zertifizierungsstelle EIPOS CERT gemäß DIN EN ISO/IEC 17024

Tobias Wörner

Tobias Wörner

Sachverständiger

Immobilienökonom, B.A. | M.Sc.

Sachverständiger für Immobilienbewertung (LS/Wohn- und Gewerbeimmobilien), personenzertifiziert durch DIA Zert gemäß DIN EN ISO/IEC 17024

  • Interdisziplinäres Team

    Als interdisziplinäres Team aus Experten der Bereiche Architektur, Bauingenieurwesen, Immobilienwirtschaft und Beratung liegt unser Schwerpunkt auf der Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken. Die unterschiedlichen fachlichen Hintergründe ermöglichen es uns, Immobilien ganzheitlich zu analysieren und fundierte, praxisnahe Lösungen zu entwickeln. Dabei steht eine persönliche und zielgerichtete Beratung stets im Mittelpunkt.

  • Zertifizierte Sachverständige

    Als zertifizierte Sachverständige für Wohn- und Gewerbeimmobilien (DIA Zert LS sowie EIPOS CERT) verfügen wir über sehr hohe Zusatzqualifikationen. Die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch von der DAkkS akkreditierte Zertifizierungsstellen bestätigt unsere besondere Sachkunde und gewährleistet die Anerkennung unserer Gutachten bei Gerichten und Finanzbehörden, insbesondere im Kontext von § 194 BauGB.

  • Unabhängigkeit & Transparenz

    Als freie und unabhängige Sachverständige vertreten wir ausschließlich die Interessen unserer Auftraggeber. Transparenz und Nachvollziehbarkeit haben dabei höchste Priorität. Hinter expecta stehen Maximilian Helmreich, Paul Pletsch und Tobias Wörner — ihr inhabergeführtes Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung.

Häufige Fragen

Was kostet ein Verkehrswertgutachten?

Der Preis richtet sich nach Objektart, Umfang und Zweck der Bewertung. Sie erhalten vorab ein individuelles Angebot zum Festpreis, sodass die Kosten von Anfang an feststehen.

Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?

Nach dem Ortstermin und sobald alle Unterlagen vorliegen, erstellen wir das Gutachten in der Regel innerhalb weniger Wochen. Den konkreten Zeitrahmen stimmen wir vorab mit Ihnen ab.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Üblich sind Grundbuchauszug, Flurkarte, Bauzeichnungen, Wohnflächenberechnung und — bei vermieteten Objekten — die Mietverträge. Was im Einzelfall nötig ist, klären wir in der Erstberatung und unterstützen bei der Beschaffung.

Wird das Gutachten vom Finanzamt anerkannt?

Unsere Gutachten werden von nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen erstellt und erfüllen damit die Anforderungen des § 198 Abs. 2 BewG. Sollte das Finanzamt Einwände erheben, prüfen wir diese, begleiten Sie im weiteren Verfahren und passen das Gutachten an, soweit die Einwände sachlich begründet sind.

Kann ich das Gutachten auch digital erhalten?

Ja. Sie erhalten das Gutachten auf Wunsch als digitales Dokument, zusätzlich zur gebundenen Ausfertigung.

Kann ein Gutachten meine Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer senken?

Das Finanzamt stellt für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer einen gesonderten Grundbesitzwert nach typisierten Bewertungsverfahren fest (BewG). Diese typisierten Verfahren können in der Praxis zu einem höheren Wert führen als dem tatsächlichen Marktwert Ihrer Immobilie. Gelingt der Nachweis des niedrigeren Werts durch ein Verkehrswertgutachten, kann das die Bemessungsgrundlage und damit die zu zahlende Steuer senken. Ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung.

Woher weiß ich, ob sich ein Gutachten für mich lohnt?

Als grobe Faustregel: Je stärker Ihre Immobilie vom „typischen" Objekt der Finanzamts-Pauschalverfahren abweicht — etwa durch Lage, Zustand, Baujahr, besondere Grundstücksmerkmale oder regionale Marktbesonderheiten — desto wahrscheinlicher liegt der amtlich festgestellte Wert über dem tatsächlichen Marktwert. In der kostenlosen Erstberatung schätzen wir ehrlich ein, ob sich ein Gutachten für Sie wirtschaftlich lohnt.

Wie hoch sind die Freibeträge bei Schenkung und Erbschaft?

Die Freibeträge richten sich nach dem Verwandtschaftsgrad (z. B. deutlich höher zwischen Ehepartnern und Kindern als bei entfernteren Verwandten oder Dritten) und können alle zehn Jahre neu genutzt werden. Da sich die genauen Beträge und Steuerklassen ändern können, empfehlen wir hierzu die aktuelle Abstimmung mit Ihrem Steuerberater — wir liefern die fundierte Wertermittlung als Grundlage für dessen Berechnung.

Was ist der Unterschied zwischen Verkehrswert und Grundbesitzwert?

Für Schenkung und Erbschaft stellt das Finanzamt einen gesonderten Grundbesitzwert fest (BewG). Das ist ein eigenständiges und pauschalierendes Verfahren für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Der Verkehrswert (§ 194 BauGB) bildet dagegen den realistisch erzielbaren Marktpreis ab und kann als niedrigerer Wert gegenüber dem festgestellten Grundbesitzwert nachgewiesen werden.

Weitere Fragen beantworten wir gerne persönlich – sprechen Sie uns an.

  • DEKRA — Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D2
  • DIA Zert — zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024
  • DAkkS — Deutsche Akkreditierungsstelle
  • EIPOS CERT — Personenzertifizierung Immobilienbewertung
  • Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige — LVS Bayern