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	<title>Grundsteuer Rechner Stuttgart &#8211; expecta Immobiliensachverständige</title>
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	<description>Personenzertifizierte Sachverständige für Immobilienwertermittlung</description>
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	<title>Grundsteuer Rechner Stuttgart &#8211; expecta Immobiliensachverständige</title>
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		<title>Grundsteuer 2025 in Baden-Württemberg: Wie hoch sind die Kosten für ein Stuttgarter Einfamilienhaus wirklich?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[JuliaZ]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 Apr 2026 09:46:07 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Die Grundsteuerreform ist seit Januar 2025 in Kraft – und für viele Eigentümer in Baden-Württemberg kam der neue Bescheid als böse Überraschung. Besonders in Stuttgart, wo die Bodenrichtwerte zu den höchsten in ganz Deutschland zählen, kann die neue Berechnung zu einer erheblichen Mehrbelastung führen. Wir zeigen anhand eines konkreten Beispiels, wie die neue Grundsteuer berechnet [...]]]></description>
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<p>Die Grundsteuerreform ist seit Januar 2025 in Kraft – und für viele Eigentümer in Baden-Württemberg kam der neue Bescheid als böse Überraschung. Besonders in Stuttgart, wo die Bodenrichtwerte zu den höchsten in ganz Deutschland zählen, kann die neue Berechnung zu einer erheblichen Mehrbelastung führen. </p>



<p>Wir zeigen anhand eines konkreten Beispiels, wie die neue Grundsteuer berechnet wird – und in welchen Fällen Eigentümer einen niedrigeren Wert nachweisen können.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity" />



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Das Rechenbeispiel: Freistehendes Einfamilienhaus in Stuttgart</strong></h2>



<p>Eine Familie besitzt ein freistehendes Einfamilienhaus im Stuttgarter Stadtkreis. Gute Wohnlage, drei Etagen (UG, EG, DG), Dachgeschoss voll ausgebaut, 182 m² Wohnfläche – ein klassisches Familienheim, wie es tausende in der Region gibt.</p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>Die entscheidenden Eckdaten für die Grundsteuer:</strong></h3>



<p><strong><em>Merkmal</em></strong> &#8211; Wert </p>



<p><strong><em>Standort</em></strong> &#8211; Stuttgart, Stadtkreis </p>



<p><strong><em>Grundstücksgröße</em></strong> &#8211; 1.263 m² </p>



<p><strong><em>Bodenrichtwert</em></strong> &#8211; 2.150 €/m² </p>



<p><strong><em>Nutzungsart der Immobilie</em></strong> &#8211; Einfamilienhaus (Wohnen) </p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>So berechnet sich die neue Grundsteuer</strong></h3>



<p>Baden-Württemberg verwendet seit 2025 das sogenannte <em>modifizierte Bodenwertmodell</em>. Weder die Wohnfläche noch das Gebäude selbst spielen eine Rolle. Es zählen ausschließlich <strong>Grundstücksfläche und Bodenrichtwert</strong>.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Grundsteuerwert:</h3>



<p>1.263 m² × 2.150 €/m² = 2.715.450 €</p>



<p><strong>Steuermessbetrag </strong>(Steuermesszahl 0,91 ‰ für Wohngrundstücke):</p>



<p>2.715.450 € × 0,91 ‰ = 2.471 €</p>



<p><strong>Jährliche Grundsteuer</strong> (Hebesatz Stuttgart: 160 %):</p>



<p>2.471 € × 160 % = 3.953,60 € pro Jahr</p>



<p>Das sind knapp <strong>330 € im Monat</strong> – allein für die Grundsteuer.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity" />



<h2 class="wp-block-heading">Das Problem: Der Bodenrichtwert bildet das Einzelgrundstück nicht immer ab</h2>



<p>Der Bodenrichtwert von 2.150 €/m² ist zwar gesetzlich zulässige Berechnungsgrundlage, aber er basiert auf einem <strong>typisierten, fiktiven Bodenrichtwertgrundstück</strong> innerhalb einer Lagezone. Er bildet nicht zwingend die konkreten Eigenschaften eines individuellen Grundstücks ab. Das ist systemimmanent und ausdrücklich in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) angelegt.</p>



<p>In der Praxis bedeutet das: Sobald ein konkretes Grundstück in relevanten Merkmalen vom Typus des Bodenrichtwertgrundstücks abweicht, kann der angesetzte Wert zu hoch sein. Wertrelevante Merkmale nach ImmoWertV sind unter anderem:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Nutzungsmöglichkeiten</strong> (zulässige Bebauung nach Bebauungsplan)</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Grundstückszuschnitt</strong> (Form, Tiefe, Vorder-/Hinterland)</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Topographie</strong> (Hanglage, Ausrichtung)</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Erschließung</strong> (Lage, Anbindung, Infrastruktur)</li>
</ul>



<p>In älteren Einfamilienhausgebieten, wie z.B. den typischen Neubaugebieten der 1960er bis 1980er Jahre, sind die Grundstücke oft großzügig geschnitten, aber baurechtlich kaum anders nutzbar als bisher. Der Bebauungsplan setzt enge Grenzen bei Grundflächenzahl, Baugrenzen und Geschossigkeit. Liegt die Abweichung der konkreten Grundstückseigenschaften vom Bodenrichtwertgrundstück deutlich über 30 %, spricht dies dafür, dass das Grundstück nicht mehr vom Typus der Richtwertzone erfasst wird – und genau hier setzt § 38 Abs. 4 LGrStG an.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Die Lösung: § 38 Abs. 4 LGrStG – der Nachweis des tatsächlichen Werts</h2>



<p>Das Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg sieht in <a href="https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-GrStGBWV3P38" target="_blank" rel="noopener">§ 38 Abs.4</a> eine wichtige Möglichkeit vor: Eigentümer können durch ein <strong>qualifiziertes Gutachten</strong> einen <strong>niedrigeren Grundsteuerwert nachweisen</strong> – vorausgesetzt, der tatsächliche Wert des Grund und Bodens weicht um <strong>mehr als 30 %</strong> vom angesetzten Grundsteuerwert ab.</p>



<p>Das Gutachten muss ImmoWertV-konform erstellt werden und die konkreten wertrelevanten Grundstücksmerkmale berücksichtigen. Je nach Einschränkungen durch Bebauungsplan, Topographie oder Zuschnitt kann dabei, etwa unter Anwendung eines residualwertorientierten Ansatzes, ein deutlich niedrigerer Bodenwert ermittelt werden als der pauschale Bodenrichtwert suggeriert.</p>



<p>Im oben gezeigten Stuttgarter Beispiel ergibt eine solche sachverständige Bewertung einen <strong>tatsächlichen Bodenwert von 653 €/m²</strong>, gegenüber dem amtlichen Bodenrichtwert von 2.150 €/m². Eine Abweichung von <strong>69,6 %</strong>!  Diese liegt also weit über der gesetzlichen Nachweisschwelle von 30 % und tatsächlich ist das Einsparpotenzial bei der Grundsteuer in solchen Fällen erheblich.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Für wen lohnt sich das besonders?</h2>



<p>Diese Vorgehensweise funktioniert besonders gut bei einer ganz bestimmten Art von Grundstücken:</p>



<p><strong>Ältere Einfamilienhausgebiete mit großen Grundstücken</strong>: die typischen Bestände aus den 1960er bis 1980er Jahren, bei denen der Bodenrichtwert der Lage die tatsächlich eingeschränkte Bebaubarkeit nicht angemessen abbildet. Gerade in Städten wie Stuttgart, wo Bodenrichtwerte durch die Decke gehen, ist die Schere zwischen pauschaler Lageeinschätzung und tatsächlicher Grundstücksrealität besonders groß.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wie hilft <a href="http://Grundsteuer-info.de" data-type="link" data-id="Grundsteuer-info.de" target="_blank" rel="noopener">unser Online-Tool</a> bei der Grundsteuer?</h2>



<p>Bevor ein Gutachten beauftragt wird, stellt sich für viele Eigentümer eine ganz praktische Frage: Lohnt sich das überhaupt für mein Grundstück?</p>



<p>Genau dafür gibt es <a href="http://grundsteuer-info.de" data-type="link" data-id="grundsteuer-info.de" target="_blank" rel="noopener">unseren Online- Rechner</a>: Sie können dort <strong>kostenlos</strong> und <strong>eigenständig </strong>prüfen, ob Ihr Grundstück grundsätzlich für den Weg über § 38 Abs. 4 LGrStG geeignet ist – ohne Beratungsgespräch, ohne Verpflichtung. Der Check gibt Ihnen eine erste Einschätzung, ob eine Abweichung von mehr als 30 % realistisch erscheint und ein Gutachten sinnvoll wäre.</p>



<p>Ergibt die Selbstprüfung ein positives Signal, können Sie im nächsten Schritt ein qualifiziertes Gutachten durch einen nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Immobiliensachverständigen beauftragen – ImmoWertV-konform und finanzamtsfest.</p>



<p>Wenn Sie ein älteres Einfamilienhaus mit großem Grundstück in Baden-Württemberg besitzen und Ihr Grundsteuerbescheid Sie überrascht hat: Prüfen Sie es selbst – kostenlos und unverbindlich.</p>



<p><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/17.0.2/72x72/1f449.png" alt="👉" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> <strong>Jetzt kostenlos selbst prüfen auf</strong><a href="http://Grundsteuer-info.de" data-type="link" data-id="Grundsteuer-info.de" target="_blank" rel="noopener"> grundsteuer-info.de</a></p>



<p>Falls Sie Fragen haben, oder sich eine ausführliche Beratung wünschen, kontaktieren Sie uns <a href="https://expecta.de/kontakt/">hier</a>! Wir helfen Ihnen gerne bei Ihrem Grundsteuer-Anliegen weiter!</p>



<p>*<em>Stand: April 2026 | Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die Bescheide Ihres Finanzamts und Ihrer Gemeinde. Dieser Artikel ersetzt keine steuerrechtliche Beratung.*</em></p>



<p></p>
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		<title>Rückblick 2025 &#038; Ausblick 2026: Entwicklungen und Neuerungen bei expecta Sachverständigen für Immobilienbewertung</title>
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		<pubDate>Sat, 07 Feb 2026 11:24:46 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Der Jahresbeginn ist immer ein guter Moment, um kurz innezuhalten, zurückzublicken und gleichzeitig den Blick nach vorne zu richten. Für die Immobilienbranche war 2025 ein Jahr voller Dynamik, Herausforderungen und Veränderungen. Auch für expecta war es ein Jahr, in dem sich vieles weiterentwickelt hat. Mit dem Start in 2026 möchten wir deshalb nicht nur zusammenfassen, was wir gemeinsam mit unseren Kunden erreicht haben, sondern auch zeigen, welche Schwerpunkte und Neuerungen in diesem Jahr anstehen.]]></description>
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<article class="blog-post"><header class="blog-post__header">
<h1>Unser Rückblick für 2025 und Ausblick für 2026: Entwicklungen und Neuerungen bei expecta Sachverständigen GmbH</h1>
<h2><span style="font-size: 75%;">Immobilienbewertung, Verkehrswertgutachten, Grundsteuer, Immobilienberatung</span></h2>
</header></article>
<article class="blog-post">
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<h2>Ein bewegtes Jahr 2025 und ein spannender Start in 2026</h2>
<p>Der Jahresbeginn ist immer ein guter Moment, um kurz innezuhalten, zurückzublicken und gleichzeitig den Blick nach vorne zu richten. Für die Immobilienbranche war 2025 ein Jahr voller Dynamik, Herausforderungen und Veränderungen. Auch für expecta war es ein Jahr, in dem sich vieles weiterentwickelt hat. Mit dem Start in 2026 möchten wir deshalb nicht nur zusammenfassen, was wir gemeinsam mit unseren Kunden erreicht haben, sondern auch zeigen, welche Schwerpunkte und Neuerungen in diesem Jahr anstehen.</p>
<h2>Ein erfolgreiches Jahr 2025</h2>
<p>2025 war für viele Akteure der Immobilienwirtschaft ebenso wie für private Immobilieneigentümer ein forderndes und arbeitsreiches Jahr. Die Marktwende die seit 2022 andauert wirkt weiterhin nach. Bauzinsen, wirtschaftliche Unsicherheiten,<br />ein hoher Kostendruck im Bauwesen sowie Fachkräftemangel machen Entscheidungen rund um Immobilien nach wie vor komplex.</p>
<p>Viele Eigentümer, Investoren und Projektentwickler stellen sich deshalb zunehmend die Frage: Wie belastbar ist der Marktwert, welche Optionen sind realistisch und welche Risiken müssen frühzeitig erkannt werden?</p>
<p>Genau hier setzen wir bei expecta an. Unser Anspruch ist es, unseren Kunden nicht nur eine Zahl zu liefern, sondern eine fundierte Entscheidungsgrundlage. Wir betrachten Immobilien aus unterschiedlichen Perspektiven, darunter Architektur und Bautechnik, Energieeffizienz, Bauzustand und Sanierungsbedarf, Bauplanungs- und Bauordnungsrecht sowie wirtschaftliche und steuerliche Rahmenbedingungen.</p>
<p>Diese interdisziplinäre Sichtweise hat sich gerade im Jahr 2025 als besonders wertvoll für unsere Kunden erwiesen. Für uns war 2025 deshalb auch ein<br />sehr erfolgreiches Jahr: Mit deutlich über 100 hochindividuellen Gutachten, die exakt auf die Fragestellungen unserer Auftraggeber zugeschnitten waren, haben wir einen neuen internen Meilenstein erreicht. Gleichzeitig konnten wir unseren Kundenstamm signifikant erweitern und unser Tätigkeitsfeld weiter ausbauen. Diese Entwicklung macht uns stolz und motiviert uns, diesen Weg auch 2026<br />konsequent fortzusetzen.</p>
<h2>Abschied und Dank: Tobias Seidl verlässt unser Team</h2>
<p>Ein neues Jahr bringt manchmal auch Veränderungen mit sich. Nach über einem Jahr wertvoller Unterstützung verlässt uns unser Werkstudent Tobias Seidl, um neue Perspektiven und Erfahrungen zu sammeln. Wir bedanken uns ausdrücklich für die sehr gute Zusammenarbeit, die schnelle Auffassungsgabe und die positive Energie, mit der Tobias unser Team bereichert hat. Für seinen weiteren Weg wünschen wir ihm alles Gute und viel Erfolg!</p>
<h2>Die wichtigste Neuerung 2026: Der Kreis der Inhaber bei expecta wächst</h2>
<p>Die zentrale Entwicklung zum Start in 2026 ist für uns ein bedeutender Schritt: Wir freuen uns sehr, dass Tobias Wörner als neuer Mitinhaber und Partner Teil der expecta Sachverständigen GmbH wird. Als Immobilienkaufmann und nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger ergänzt Tobias unser Team nicht nur fachlich, sondern auch strategisch.</p>
<p>Mit seinem Hintergrund als Immobilienkaufmann (B.A., M.Sc.) erweitert er unsere Expertise um die immobilienwirtschaftliche und institutionelle Perspektive. Seine Erfahrung aus der Zusammenarbeit mit Family Offices und Immobilienfonds bringt zusätzliche Tiefe in unsere Bewertungsansätze. Damit sind wir künftig noch breiter aufgestellt: Bauingenieur, Architekt und Immobilienkaufmann vereinen bei expecta technische, rechtliche und ökonomische Kompetenz unter einem Dach. Wir sind überzeugt, dass diese Erweiterung unseren Kunden in 2026 einen noch größeren Mehrwert bieten wird.</p>
<h2>Vermarktung in Rekordzeit</h2>
<p>Viele unserer Kunden wissen, dass wir nicht nur Marktwerte ermitteln und Verkehrswertgutachten erstellen, sondern sie auch weit über die Gutachtenerstellung hinaus begleiten. Ein besonders positives Beispiel dafür war ein Auftrag zum Jahreswechsel: Ende November wurden wir mit der Vermarktung einer Wohnung für einen Bestandskunden beauftragt.</p>
<p>Nach rund zweieinhalb Wochen detaillierter Vorbereitung, Erstellung professioneller Vermarktungsunterlagen sowie hochwertigem Bildmaterial gingen wir Mitte Dezember live. Kurz darauf fanden gebündelte Besichtigungstermine statt. Nach anschließenden Verhandlungen zwischen Weihnachten und Neujahr erfolgte bereits in der zweiten Januarwoche 2026 der Notartermin. Vom Auftrag bis zur notariellen Beurkundung vergingen damit weniger als zwei Monate, trotz Feiertagen und Ferienzeit.</p>
<p>Dieses Ergebnis zeigt aus unserer Sicht sehr deutlich: Eine präzise  Marktwertermittlung, transparente Daten und eine sachverständige Arbeitsweise schaffen klare Vorteile, sowohl für Verkäufer als auch für Käufer. Wir wünschen den neuen Eigentümern an dieser Stelle nochmals alles Gute mit ihrer neuen Wohnung.</p>
<h2>Unsere Schwerpunkte 2026</h2>
<p>Auch 2026 verfolgen wir ein klares Ziel: Qualität, Verlässlichkeit und Effizienz weiter auszubauen. Unsere Schwerpunkte sind der weitere Ausbau unseres Teams, kontinuierliche Weiterbildung und Rezertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 sowie die konsequente Digitalisierung unserer Prozesse. Damit möchten wir unseren Kunden weiterhin zeitnah belastbare Ergebnisse liefern, ohne Kompromisse bei der fachlichen Tiefe einzugehen.</p>
<h2>Neu in 2026: Grundsteuer-info.de für Stuttgart</h2>
<p>Ein weiteres Highlight ist der Launch eines neuen digitalen Angebots: Im Februar 2026 geht unser neues Web Tool <strong>Grundsteuer-info.de</strong> online. Zunächst speziell für Grundstückseigentümer im Raum Stuttgart. Mit einem integrierten Grundsteuer Rechner ermöglichen wir eine unverbindliche Vorprüfung, ob bei einem Grundstück im Stadtgebiet Stuttgart eine relevante Abweichung vom festgestellten Grundsteuerwert vorliegen könnte.</p>
<p>Der Rechner ist kostenlos nutzbar, funktioniert ohne Angabe von Kontaktdaten und dient ausschließlich als sachlicher Vorab-Check. Eine Beratung oder ein Gutachten erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und wird von uns gerne zeitnah individuell angeboten und erstellt. Ausblick und Einladung zur Kontaktaufnahme</p>
<p>Wir bedanken uns herzlich für das Vertrauen, das uns unsere Kunden entgegenbringen. 2026 wird für expecta ein Jahr des weiteren Wachstums, neuer Projekte und innovativer Entwicklungen. Wenn Sie ein Verkehrswertgutachten benötigen, Unterstützung bei Kauf, Verkauf, Schenkung oder Erbfall suchen oder Fragen zur Grundsteuer haben, sprechen Sie uns gerne an.</p>
<p>Das Team von Sachverständigen bei expecta steht Ihnen in München Stadt, Landkreis sowie darüber hinaus als kompetenter Partner sehr gerne zur Seite!</p>
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<p> </p>



<p></p>
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